Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 12 (von 12):
Umkreis

unveröffentliche Sammlung
 1442 05 19 Nürnberg
Literaturbeleg

gebietet, daß im Umkreis von einer Meile um Rapperswil kein Markt gehalten werden soll.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 07 06 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 8-20
Chmel: 0649
verbietet Bau von Burgen im Umkreis von 2 Meilen um Worms

 

unveröffentliche Sammlung
 1462 01 13 Graz
Literaturbeleg

befiehlt den im Umkreis von 2 Meilen um Mürzzuschlag Wohnenden, nicht mit Salz zu handeln und Tafernen zu haben

 

publiziert: Chmel
 1468 10 21 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5501
befiehlt, die Stadt Enns mehr zu befestigen, wobei die Nachbarn von drei Meilen im Umkreis roboten müssen

 

publiziert: Chmel
 1473 05 14 Augsburg
Original

Chmel: 6705
befreit Lübeck von allen Zöllen im Umkreis von 20 Meilen, insbes. vom Zoll auf der Illmenau zu Lüneburg

 

publiziert: Chmel
 1479 07 03 Graz
Original

Chmel: 7301
erläutert Privileg von 18. Juni 1464 betr. Gebäude im Umkreis der Stadt, alle Gebäude von 40 Jahre gelten als neue Gebäude

 

unveröffentliche Sammlung
 1480 07 17 Wien
Literaturbeleg

fordert die Umwohner des Schlosses Wald im Umkreis von 2 Meilen auf, bei der Abtragung desselben seinem Pfleger Sigmund Telitzer Robott zu leisten

 

publiziert: Chmel
 1482 03 05 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 7526
befiehlt, daß alle Untertanen im Umkreis von drei Meilen um St. Florian bei Linz zur Befestigung des Stiftes roboten sollen

 

unveröffentliche Sammlung
 1484 12 31 Freistadt
Literaturbeleg

befiehlt allen Leuten und Holden im Umkreis von zwei Meilen um Krems und Stein Robotleistung

 

publiziert: Chmel
 1486 10 26 Köln
Original

Chmel: 7870
priv. Bf. von Eichstätt wegen Schenkstätten im Umkreis

 

publiziert: Chmel
 1488 03 01 Innsbruck
Literaturbeleg

Chmel: 8255
befiehlt, daß die Bewohner im Umkreis von zwei Meilen um Enns zur Befestigung der Stadt fronen sollen

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

Fundstellen 1 bis 12 (von 12):


Nach oben...