Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
Temporalien

publiziert: Regg.F.III.
 1473 10 23 Trier
Original

Reg Fr.III.: 27-216
investiert Bf. Ludwig von Lüttich mit allen Lehen, Regalien und Temporalien und befielhlt allen Untertanen des Bistums dessen Anerkennung als Gerichtsherrn.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 09 Köln
Literaturbeleg

an Propst, Dekan und Kapitel der Konstanzer Kirche. Da er den Erwählten (Otto) bei seiner Wahl unterstützen will, hat er Heinrich von Randegg als Verwalter zum Schutz der Temporalien des Bistums bestellt. Ihm ist bei einer Strafe von 100 Goldmark zu gehorchen.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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