Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 6 (von 6):
Sie
| publiziert: Regg.F.III. |
1445 09 22 | Wien |
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bekundet Kammergerichtsurteil in Sachen Cunz Bütner v. Groß-Geschaidt gg. Jörg Geuder sowie Heinrich, Martin, Sebald Geuder, Vettern des Seitz G. zu Nürnberg (Anwalt: Erhard Giener). Nachdem Cunz B. von den Urteilen des Stadtgerichts Nürnberg u. Landgericht Sulzbach nicht beruft haben, sollen diese Urteile kräftig bleiben u. die Geuder die Ansprüche ledig sein. Sie sind nicht schuldig, den Urfehdebrief (1418 Nov. 30) zu weisen. Inhalt der Klage: Hans B., Vater, hatte freies Reichslehen. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 06 19 | Neuss |
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an die Stadt Zürich wegen des gütlichen Tags zu Schaffhausen. Sie sollen die Parteien vergleichen, aber nicht weiter handeln, als daß der Erwählte bei Stift und Wahl verbleibe. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 10 31 | Nördlingen |
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teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 10 31 | Nördlingen |
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teilt Bürgermeister und Rat von Glarus mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1481 06 23 | Wien |
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an alle Reichsuntertanen. Sie sollen Bischof Otto in der Angelegenheit des Subsidium charitativum unterstützen. |
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