Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
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publiziert: Regg.F.III.
 1445 09 22 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-313
bekundet Kammergerichtsurteil in Sachen Cunz Bütner v. Groß-Geschaidt gg. Jörg Geuder sowie Heinrich, Martin, Sebald Geuder, Vettern des Seitz G. zu Nürnberg (Anwalt: Erhard Giener). Nachdem Cunz B. von den Urteilen des Stadtgerichts Nürnberg u. Landgericht Sulzbach nicht beruft haben, sollen diese Urteile kräftig bleiben u. die Geuder die Ansprüche ledig sein. Sie sind nicht schuldig, den Urfehdebrief (1418 Nov. 30) zu weisen. Inhalt der Klage: Hans B., Vater, hatte freies Reichslehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 19 Neuss
Literaturbeleg

an die Stadt Zürich wegen des gütlichen Tags zu Schaffhausen. Sie sollen die Parteien vergleichen, aber nicht weiter handeln, als daß der Erwählte bei Stift und Wahl verbleibe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 20 Neuss
Kopial

an die Reichsstadt Konstanz: Er hat erfahren, daß einige Anhänger Ludwigs von Freiberg in die Stadt eingedrungen sind, Aufläufe verursachten und die Domkirche entweihten. Er gebietet ihnen, Heinrich von Randegg beim Schutz des Bistums beizustehen. Sie sollen den am Aufruhr Beteiligten Wohnsitz und Aufenthalt in Konstanz verbieten und sie aus der Stadt weisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Original

teilt Bürgermeister und Rat von Glarus mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1481 06 23 Wien
Literaturbeleg

an alle Reichsuntertanen. Sie sollen Bischof Otto in der Angelegenheit des Subsidium charitativum unterstützen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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