Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
Rotenstein

publiziert: Chmel
 1442 12 26 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 1302
gibt den Gebrüdern Thomas und Ludwig von Rotenstein die Freyheit, dass sie in ihren Dörfern Altysried und Grünenpuch Gerichte halten und die mit Richtern und Geschwornen besetzen sollen und mögen.

 

publiziert: Chmel
 1443 01 25 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 1379
befiehlt der Stadt Ulm, dass sie die von Heinrich von Pappenheim und Ludwig von Rotenstein im Nahmen des römischen Königs bey ihr hinterlegten 3400 Gulden Rhein. dem Heinrich von Ellerbach ausliefere.

 

unveröffentliche Sammlung
 1444 01 07 St. Veit in Kärnten
Original

belehnt Thoman von Rotenstein

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 06 20 Graz
Literaturbeleg

befiehlt Thomas Rotenstein, Pfleger zu Rabenstein, wegen des Wasserbaues an der Lavant

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 06 20 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 18-232
befiehlt Thomas Rotensteiner den Wasserbau auf der Lavant zu betreiben

 

publiziert: Chmel
 1467 01 12 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 4865
Quittung für Thomas Ratenstain, über 300 Pfund Pfennige dem Kaiser eingehändigt.

 

publiziert: Chmel
 1468 01 22 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 5331
Thomas Rotenstain, Pfleger zum Rabenstain, soll dem Dietrich Herblstat 38 Pfund 40 Pfennige ausrichten für Sold und Kostgeld.

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 01 12(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt seinem Rat Balthasar v. Weißpriach und Berthold Mager, Verweser in Kärnten, wegen des Streits des Kl. St. Paul im Lavanttal mit Ludwig von Rotenstein diese zu vergleichen

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 01 12(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt erneut dem Ludwig von Rotenstein das Kl. St. Paul im Lavanttal nicht bei Fischkauf zu behindern. Bei Einwänden solle er sich an Balthasar von Weißpriach und Berthold Mager wenden

 

publiziert: Chmel
 1492 09 20 Linz
Literaturbeleg

Chmel: 8843
überlässt der (getreuen) Stadt Haimburg, als eine Entschädigung für die durch die Feinde (Ungern) erlittenen Verluste und zur Wiederherstellung und Befestigung, auf unbestimmte Zeit die zur Herrschaft Rotenstein gehörigen Güter und Gülten.

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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