Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 27):
Randegg

publiziert: Chmel
 1448 12 13 Wiener Neustadt
Kopial

Chmel: 2517
verleiht Gebr. von Randeck Gerichtsfreiheit

 

publiziert: Chmel
 1452 12 08 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2970
gibt Heinrich von Randegg und seinen Brüdern Burkhard, Domherr zu Konstanz, Rudolf und Hans die Freiheit, daß sie und ihre Erben nur vor den Kaiser oder wem es mit ksl. Brief befohlen wird, und ihre Leute nur vor das Gericht, worin sie seßhaft sind, geladen werden sollen und Ächtern Aufenthalt gestatten dürfen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1463 11 14 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 6-75
befiehlt Hans von Randegg, Hans im Hof die Eide wegen des Blutbanns zu Wil abzunehmen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 07 23 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

überträgt den Kommissionsauftrag in der Streitsache zwischen Klara Münch von Landskron, geb. Randegg, und Konrad Muntprat, Bürger zu Konstanz, vom Bischof zu Konstanz auf Gf. Oswald von Thierstein

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 09 06/ ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Heinrich von Randegg einen Kommissionsauftrag in der Streitsache zwischen Klaus Meyer aus Weiler und Jörg von Schwarzach

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 09 08/ ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Heinrich von Randegg einen Kommissionsauftrag in der Streitsache zwischen Klaus Meyer aus Weiler und Jörg von Schwarzach

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 12 17 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

lädt auf Klage des Juden Salomon aus Schaffhausen Hans von Randegg vor sich

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 11 06/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Heinrich Herr von Randegg ein Mandat, die Ausgaben in einem Streit zwischen Jörg von Schwarzach und Klaus Meyer aus Weiler abzuschätzen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 05 09 Neuss
Literaturbeleg

schreibt der Ritterschaft im Hegau, er habe Heinrich v. Randegg während der Sedisvakanz des Bistums Konstanz mit dem Schirm der Städte und Schlösser des Bistums betraut

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

lädt auf Klage von Salomon, Jude von Schaffhausen, Hans von Randegg vor sich

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

lädt auf Appellationsklage von Hans von Randegg Stephan Hertenpucheln und seinen Sohn Andreas vor sich

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

lädt auf Klage von Hans von Randegg Salomon, Jude aus Schaffhausen, vor sich

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt dem Landrichter und Urteilssprecher von Stockach eine Inhibition wegen der Appellation von Hans von Randegg gegen Stephan Hertenpucheln und seinen Sohn Andreas

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Kopial

teilt Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Konstanz mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Original

teilt Überlingen und dem Bodenseestädtebund mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 09 Köln
Literaturbeleg

an Propst, Dekan und Kapitel der Konstanzer Kirche. Da er den Erwählten (Otto) bei seiner Wahl unterstützen will, hat er Heinrich von Randegg als Verwalter zum Schutz der Temporalien des Bistums bestellt. Ihm ist bei einer Strafe von 100 Goldmark zu gehorchen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 05 09 Zons
Literaturbeleg

an die Stadt Rottweil. teilt die Bevollmächtigung Heinrichs von Randegg bezüglich der Güter des Konstanzer Stiftes mit und befiehlt, diesem Hilfe zu leisten.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 27):


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