Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
Pönen

publiziert: Chmel
 1455 05 04 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3359
spricht den Erzbischof Quintin von Bisunz von den Pönen und der Ungnade, die er sich durch seinen Ungehorsam zugezogen hatte, los, und verleiht ihm von Neuem die Regalien.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 04 20 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

behält sich einen Anteil an Pönen vor, die auf Vertragsbruch bei Grundstückstransaktionen in Wiener Neustadt gesetzt sind

 

unveröffentliche Sammlung
 1464(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befreit die Juden von Regensburg von Pönen, in die wegen der Ehrung des Kaisers gekommen waren

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 10 22 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 33-181
absolviert die Stadt Lüneburg von allen Kammergericht-Prozessen, -Urteilen, -Pönen etc. im Prälatenstreit.

 

publiziert: Chmel
 1466 01 29 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4360
spricht den Paul Prewer von allen Achten und Pönen los, in die er wegen weiland Urban Reitter, kaiserlichen Kanzley-Registrator und kaiserlichen Kammer-Procurator-Fiscal vom kaiserlichen Kammergericht war verurtheilt worden, los.

 

publiziert: Chmel
 1487 08 21 Nürnberg
Literaturbeleg

Chmel: 8135
absolvirt auf Bitten des Rudoph, Bischofs zu Würzburg, der sich mit Georg, Arnold und Friedrich von Rosenberg, Gebrüdern und Vettern vertragen, diese und ihre Anhänger von den wider sie ergangenen Achten, Aberachte, Pönen und Bussen.

 

publiziert: Chmel
 1487 11 17 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8180
bezeuget, dass er der Stadt Speyer bey Pönen gebothen habe, ihren Mitbürger Peter Sossensack, welchen sie aus der Ursache des Rathes entsetzt haben soll, weil er von einem wider ihn für Hannson Wirich gesprochenen Urtheile an den Kaiser appelliert habe, wieder einzusetzen, usw.

 

publiziert: Chmel
 1490 11 22 Linz
Reichsregister

Chmel: 8612
nimmt den zwischen dem kaiserl. Kammerprokuratorfiskal Heinrich Martin, statt des Kaisers, dann dem Bürgermeister und Rath zu St. Gallen, wegen ihrer freventlichen Handlung am Gebäude des neuen Gotteshauses zu Roschach auf 1600 fl. gemachten Vertrag an und entledigt dieselben von St. Gallen und gemeine Stadt von allen diessfälligen Urteilen, Pönen und Processen.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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