Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
Nachdem

publiziert: Regg.F.III.
 1445 09 22 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-313
bekundet Kammergerichtsurteil in Sachen Cunz Bütner v. Groß-Geschaidt gg. Jörg Geuder sowie Heinrich, Martin, Sebald Geuder, Vettern des Seitz G. zu Nürnberg (Anwalt: Erhard Giener). Nachdem Cunz B. von den Urteilen des Stadtgerichts Nürnberg u. Landgericht Sulzbach nicht beruft haben, sollen diese Urteile kräftig bleiben u. die Geuder die Ansprüche ledig sein. Sie sind nicht schuldig, den Urfehdebrief (1418 Nov. 30) zu weisen. Inhalt der Klage: Hans B., Vater, hatte freies Reichslehen.

 

publiziert: Chmel
 1475 04 15 Köln
Reichsregister

Chmel: 6963
verleiht ein durch den Tod des Fergen Heinrich Key erledigtes Fergenamt auf dem Rhein zwischen der Stadt Köln und dem Kloster Deutz, das ein erzstiftisch-cöllnisches Lehen ist, dem Heinrich Stob. ("Nachdem die weltlich oberkeit und gerechtigkeit des stiffts Collenn aus mercklichen und offennbarn ursachen uns als Romischem keiser und oberstn vogt der kirchen heimgefalln sein.")

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 23 Neuss
Literaturbeleg

an Dekan und Kapitel des Domstifts zu Konstanz. Nachdem Otto von Sonnenberg nach altem Herkommen zum Bischof gewählt wurde, gebürt es sich für den Kaiser als Beschirmer der Kirche, diesen in seinem Streit zu unterstützen. Er befiehlt, Otto die Schlösser, Städte und Festungen, die sie mit Heinrich von Randegg für Stift und Reich innehaben, auszuhändigen und zu überlassen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1476 03 27 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

an Esslingen. Nachdem er erfahren habe, daß ksl. Gebote zugunsten Ottos von Sonnenberg nicht eingehalten würden, gebiete er nochmals, gehorsam zu sein und Freiberg nicht beizustehen. Er droht - auf Ansuchen des Kammerfiskals - mit der Ladung vor das kaiserliche Gericht.

 

unveröffentliche Sammlung
 1476 03 27 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

an Rottweil. Nachdem er erfahren habe, daß ksl. Gebote zugunsten Ottos von Sonnenberg nicht eingehalten würden, gebiete er nochmals, gehorsam zu sein und Freiberg nicht beizustehen. Er droht - auf Ansuchen des Kammerfiskals - mit der Ladung vor das kaiserliche Gericht.

 

unveröffentliche Sammlung
 1476 05 08 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

an die gesamte Geistlichkeit des Bistums Konstanz. Nachdem er erfahren habe, daß der Freiberger durch Prozesse versuche, in das Bistum einzudringen und den Erwählten und seine Anhänger zu beschweren, gebiete er bei der Ungnade des Reichs, keine gegenteiligen Prozesse anschlagen zu lassen, Ludwig keinen Vorschub zu leisten und Otto weiter beizustehen.

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


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