Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 16 (von 16):
Kopp

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 5-2, 3-1, 8-3
Chmel: 0052
belehnt Diether v. Isenburg-Büdingen

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 10 05 Graz
Reichsregister

Erste Bitte an Kl. Ochsenhausen für Jobst Kopp(r ?)el, Laie

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1447 10 12 Wien
Original

Reg Fr.III.: 25-58
Chmel: 2354
erneuert den Untertanen des Mainzer Stifts die Befreiung von fremden Gerichten und bestellt ihnen Bf. Gottfried zu Würzburg und Gf. Georg zu Wertheim zu Schützern

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1447 10 12 Wien
Original

Reg Fr.III.: 25-59, 8-92
Chmel: 2354
erneuert den Untertanen des Mainzer Stifts die Befreiung von fremden Gerichten und bestellt ihnen die Gff. Reinhard von Hanau und Johann von Nassau zu Schützern

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 08 01 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

sendet Überlingen ein Mandat in Sachen des Heinrich Dröscher, gen. Kopp Dröscher

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1471 08 12 Regensburg
Original

Reg Fr.III.: 25-192, 3-112, 8-317
Chmel: 6400
KF verbietet Gerichten und Freistühlen in Westfalen, den Mainzer Eb. und seine Untertanen vorzuladen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Original

Reg Fr.III.: 23-616
gebietet seinem Schwager Graf Ulrich von Württemberg, dem vom Konstanzer Kapitel zum Bischof gewählten Otto von Sonnenberg gegen seine Widersacher beizustehen, und verbietet ihm, Ludwig von Freiberg zu unterstützen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 19 Neuss
Literaturbeleg

an Bischof Johann von Augsburg. Berichtet über den Konstanzer Bistumsstreit und bittet den Bischof, den von Zürich auf den 19. Juli festgesetzten Tag zu Schaffhausen zwischen den beiden Parteien zu besuchen und dafür zu sorgen, daß Otto, der Erwählte, im Besitz des Stifts bleibe.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 06 20 Neuss
Kopial

Reg Fr.III.: 37-546
befiehlt Stadt Konstanz Unterstützung von Heinrich von Randegg gegen Aufrührer

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Literaturbeleg

desgleichen (wie Reg. Nr. 274) an Bürgermeister und Rat von Luzern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 05 27 Wien
Literaturbeleg

bestätigt den vom Stiftshofmeister zu den Schotten, Hans Kopp, gemachten Ausspruch wegen des Wehingschen Hauses in der Renngasse

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1486 03 22 Frankfurt
Kopial

Reg Fr.III.: 5-305, 8-448
Chmel: 7829
belehnt Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen mit den saynischen Lehngütern in der Dreieich

 

Fundstellen 1 bis 16 (von 16):


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