Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
Knechte

publiziert: Chmel
 1442 06 07 Mainz
Literaturbeleg

Chmel: 0594
Privilegienbestätigung Ritter und Knechte zu Ober- und Niederingelheim und Winternheim

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 09 21 Zürich
Kopial

bestätigt und erneuert den Laufenknechten in und bei Laufenburg ihr Recht der Schiffahrt von Leuten und Gut auf dem Rhein

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1450 06 23 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 11-226
Chmel: 2638
erklärt, daß die Bereitschaft der Gff., Herren, Ritter u. Knechte des Fürstentums Österreich, einen Monat lang umsonst zu dienen, ihnen keinen Schaden bringen soll.

 

publiziert: Chmel
 1464 07 16 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 4095
bestätigt die Privilegienbriefe der Reichsritter und Knechte zu Ingelheim und auch zu Winternheim gesessen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 10 18(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg, über die Appellation des Wendelin, Schmied des Schäft Kuntzlin gegen ein Urteil, das Bürgermeister und Rat der Stadt Mutzich zugunsten des Bernhard, Hans und Frank, Knechte des Schmieds zu Mutzich, gefällt hatten, zu entscheiden.

 

unveröffentliche Sammlung
 1469 04 02 St. Veit in Kärnten
Literaturbeleg

befiehlt Stadt Wien, nachdem diese bereits zwei Knechte des Heinrich v. Dachau, die sie gefangen hielten, hingerichtet haben, die übrigen nicht zu richten, sie gefangen zu halten und auf weitere Anweisungen zu warten

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 06 07 Steyr
Literaturbeleg

befiehlt Wien, die Knechte des Messererhandwerks, dessen Ordnung einzuhalten zu veranlassen

 

publiziert: Chmel
 1471 08 20 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6428
bestimmt, dass in dem Streite zwischen dem Reichserbmarschall Heinrich von Pappenheim und der Stadt Ulm, deren Diener früher seinen Sohn Christoph von Pappenheim und einen seiner Knechte auf der freyen Reichsstrasse angegriffen und getödtet hatten, worüber Er den Markgrafen Albrecht von Brandenburg zum Schiedsrichter gesetzt hatte, der aber in einem Remissbriefe die endliche Entscheidung wieder an Ihn geschoben hatte, beyde Theile fürderhin gegen einander nichts mehr zu fordern haben sollen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1472 06 11 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 25-203
KF befiehlt den Gff., Freien, Herren, Ritter und Knechte, so in und zu der Phallcz gehören und verwanndt sein, den Eb. von Mainz gegen den Pfgf. zu schützen

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 03 05 Andernach
Literaturbeleg

schreibt Kf. Albrecht Achilles, er solle alle Knechte zum Sturmangriff mitnehmen und sich von ihren jew. Dienstherren den Befehl über diese Knechte übertragen lassen; Zettel: bittet um Verzeichnis der Pulvervorräte von Wesel

 

unveröffentliche Sammlung
 1486 03 13 Frankfurt
Literaturbeleg

gebietet Aachen, keine fremden Knechte in die Stadt zu lassen

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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