Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 17 (von 17):
Kaufmannschaft

unveröffentliche Sammlung
 1441 05 07 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Judenburg, die Freiheit des Niklas v. Liechtenstein und von Murau vom Wechsel für Wein und Kaufmannschaft zu beachten

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 04 19 Landsberg
Literaturbeleg

gibt der Stadt Trient ein Privileg betr. Kaufmannschaft in ihrer Stadt

 

unveröffentliche Sammlung
 1446 07 02 Wien
Original

Freiheitsbrief für die Kaufmannschaft der Wiener Neustadt

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 06 12 Graz
Original

fordert Wien auf, das Verbot gegen die Kaufmannschaft der Wiener Neustadt aufzuheben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-37
gebietet den Reichsstädten der Vereinigung in Schwaben nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freytag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-38
gebietet den Äbten zu Heilsbronn, Ebrach, St. Burkhard zu Würzburg, Kaisheim, Werd und St. Gilgen zu Nürnberg nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freitag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-39
gebietet den Bürgermeister. u. Räten der Städte Köln, Regensburg, Straßburg, Basel, Mainz, Worms, Speyer, Konstanz, Frankfurt und Bern nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freitag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-40
gebietet den Bff. von Breslau u. Olmütz, den Städten Breslau, Olmütz, Brünn, Schweidnitz, Jauer, Striga, Bontzl, Budissin, Görlitz, Zittau, Kamenz, Lauban, Lubin und Lemberg nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freitag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-41
gebietet Bernhard zu Oppeln, Konrad dem Weißen Herrn zu Wartemberg, Konrad dem J. Weißen, Herrn zu Oellsen, Balthasar u. Rudolf Gebr. v. Sagan, Blottgo zu Groß-Glogau, Przinken v. Tost, Niclas v. Oppeln, Wilhelm zu Troppau, Wilhelm zu Ratibor, Hans u. sein Bruder zum Berg, alle Hzz. v. Schlesien, nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freitag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1450 10 02 Wiener Neustadt
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-42
gebietet den EB v. Magdeburg u. Bremen, den Bff. zu Hildesheim, Halberstadt, Naumburg, Merseburg, Brandenburg u. Meissen, den Städten Lübeck, Magdeburg, Bremen, Braunschweig, Erfurt, Hildesheim, Halberstadt, Goslar, Göttingen, Stettin, Rostock, Stargard, Wismar, Stralsund, Hamburg, Hannover, Lüneburg, Nordhausen, Quedlinburg, Mühlhausen und Eger nach Beendigung des Krieges zwischen der Reichsstadt Nürnberg und dem Mgf. Albrecht Achilles, bei einer Strafe von 100 Mk Gold erstere nicht in ihrer Kaufmannschaft zu behindern. "Geben zu der Newnstat an freytag nach sannd Michels tag ... 1450"

 

publiziert: Regg.F.III.
 1457 04 26 Cilli
Kopial

Reg Fr.III.: 28-91
befiehlt den Prälaten, Grafen und Edlen der Steiermark, durch die Ihren nicht weiter die Kaufmannschaft der steierischen Städte und Märkte zu bedrängen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1459 02 23(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 25-90 †
beurkundet das Urteil seines Kammergerichts bezüglich der Einsetzung (Ulrich Weltzlis) in den Reichshof Kohlberg samt Zugehörungen und Kaufmannschaft.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 02 08 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt allen Mautnern in Österreich, da er mit Wolfgang Möllner, Bürger zu Korneunburg, eine Einigung erzielt hat und er ihm 412 Gulden Ung. und Ducaten oder je für einen Gulden 9 Schilling 10 Pfennige landläufiger Münze geben soll und dies an den kaiserlichen Mautstätten von seiner Kaufmannschaft abziehen lassen soll, dies durchzuführen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 02 08 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

beurkundet, dass er mit Wolfgang Möllner, Bürger zu Korneunburg, eine Einigung erzielt hat und er ihm 412 Gulden Ung. und Ducaten oder je für einen Gulden 9 Schilling 10 Pfennige landläufiger Münze geben soll und dies an den kaiserlichen Mautstätten von seiner Kaufmannschaft abziehen lassen soll

 

publiziert: Chmel
 1471 08 17 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6422
verleiht dem Reinhard Herrn zu Westerburg und Schawenburg, als von seinem Vater Con ererbte Reichslehen, das Hochgericht zu Habchenscheit und was in das "Kirspel gehört", dann zwey "Torness" auf dem Zoll zu Boppard, von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft, die auf dem Rheine auf- und abgeführt wird. Dann einen Torness auf dem Zoll zu Sand Gewere, davon er dem Grafen von Kaczenelbogn "einen englichen wider gibt" und einen Torness auf dem Zoll zu Mainz. Auch bestätigt er seine Privilegien.

 

unveröffentliche Sammlung
 1485 03 07 Linz
Kopial

an Hz. Georg von Bayern wg Kaufmannschaft Nördlingen

 

publiziert: Chmel
 1490 01 05 Linz
Reichsregister

Chmel: 8501
gibt dem Thomas und Hanns Wellmberger, Gebrüdern, die Freyheit, dass sie und ihre ehelichen Leibeserben und derselben Erbenserben, als wie andere des Reichs "Erber und Frey burger, die man nennet von den Geschlechtern", die nicht zunftmässig sind, noch Kaufmannschaft, Handtirung, Gewerb oder Handwerk treiben, in allen Reichsstädten aufgenommen, geachtet und gehalten werden sollen.

 

Fundstellen 1 bis 17 (von 17):


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