Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
Kapitels

publiziert: Chmel
 1446 10 01 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 2168
befiehlt gen. Personen, Einkünfte des Kapitels von St.Thomas in Straßburg zu beschlagnahmen, bis das Kapitel den Burkhard Schön eine Pfründe gegeben habe

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 09 19 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

nimmt zwei unrentable Mühlen des Kapitels der weltlichen Chorherren von Wiener Neustadt zurück und sichert ihnen stattdessen jährlich 38 Pfund Pfennig aus der Maut zu Aussee zu

 

unveröffentliche Sammlung
 1455 02 06 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

beauftragt Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg, unter Hinweis auf ein zugunsten des Fiskals verkündetes Urteil des Kammertgerichts die Güter des Kapitels zu St. Thomas zu arrestieren,

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 01 16/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erste Bitte an die Versammlung des Dekans und Kapitels der St. Maria ad Gradus zu Köln zugunsten Heinrich Pardims

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 09 04/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt einen Urteilsbrief zugunsten des Dekans und Kapitels zu Chiemsee aus gegen den ksl. Fiskal Johann Keller, der von einer Vorladung freigesprochen wird

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 27/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Heinrich von Orsbeck, seinen Bruder Thomig von Orsbeck aufzufordern zugunsten des Dekans und Kapitels zu Bonn den Streit mit diesen einzustellen und Recht walten zu lassen

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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