Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
Königsegg

publiziert: Chmel
 1443 01 24 Hall in Tirol
Reichsregister

Chmel: 1374
verpricht, den Gebrüdern Piencz und Ulrich von Kuniseck (Königseck), oder nach Ableben des einen dem Ueberlebenden die erforderliche Quittung zur Erhebung der ihnen auf ihr Lebtag von den Vorfahren am Reich vergünstigten Stadtsteuer zu Kempten jährlich zu schaffen und zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1446 02 19 Wien
Reichsregister

Chmel: 2028
Privilegienbestätigung Gebrüder Hanns, Ulrich und Leopold von Königsegg, besonders einen Brief K. Sigmunds für Hanns von Kunigsegg sel. über die Stadtsteuer zu Kempten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 09 27 Wien
Literaturbeleg

lädt Erhard von Königsegg auf den 45. Tag vor auf Klage Wilhelms von Königsegg

 

publiziert: Chmel
 1467 07 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 5106
bestätigt dem Marquard von Künszegk die Briefe über die seinem Grossvater von K. Sigmund verpfändete Stadtsteuer zu Kempten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 06/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

schreibt Königsegg wegen eines Dachs

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 12 14 Graz
Literaturbeleg

bevollmächtigt Gf. Eberhard d. Ä. v. Württemberg , den Streit zwischen Gf. Eberhard d. Ä. v. Sonnenberg mit den Brüdern Erhard und Egk v. Königsegg um das hohe Gericht zu Hüttenreute zu entscheiden, da das Kammergericht derzeit nicht tagt

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 09 02 Antwerpen
Literaturbeleg

gestattet Anna von Königseck Anlage einer Badstube in Oberhausen

 

publiziert: Chmel
 1488 09 21 Antwerpen
Reichsregister

Chmel: 8317
erlaubt der Anna von Königseck, in ihrem Dorfe Oberhausen an dem Wasser Bibrach eine Badstube aufzurichten.

 

publiziert: Chmel
 1492 10 19 Linz
Reichsregister

Chmel: 8856
gibt dem Marquard von Kunigseck und seinen Erben die Freyheit, dass sie zur Erhaltung der über die Iller bey ihrem Schlosse Marsteten gebauten Brücke, sammt dem alten Zoll von einem jeden Pferd, so Kaufmannsgut zieht oder trägt, einen Pfennig nehmen und den Bann über das Blut zu richten andern befehlen mögen, auch dass sie, ihre Diener, Hintersessen, Unterthanen und Zugehörigen vor kein westphälisches noch anderes fremdes Gericht geladen werden sollen.

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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