Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):
Galgen

unveröffentliche Sammlung
 1440 02 24(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erlaubt Oberehnheim, ihren Galgen näher an die Stadt zu verlegen

 

publiziert: Chmel
 1440 09 20 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0136
erlaubt derselben Stadt Ober-Ehenheim, den Galgen daselbst der Stadt näher zu rücken.

 

publiziert: Chmel
 1444 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1815
erlaubt dem Conrad von Freyberg zu Wale und seinen Erben, in seinem Dorfe Wal Stock und Galgen zu haben, und den Blutbann, auch das Marktrecht auszuüben, alle Mittwoch einen Wochenmarkt und zu ulrich und Martini einen Jahrmarkt.

 

publiziert: Chmel
 1444 04 29 Wien
Reichsregister

Chmel: 1628
verleiht dem Johann, Herrn zu Abensperg, Blutbann, Wildbahn, Mannschaften, Stock und Galgen zu Abensperg, zu Ranndeck, zu Altmanstain, zu Rore, und bestätigt seine Privilegien; auch ertheilt er ihm die Erlaubniss, mit rothem Wachs zu siegeln.

 

publiziert: Chmel
 1444 08 15 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 1690
bestätigt dem Ytel Westernach für das Dorf Tischingen, das er an sich gekauft hat, die Briefe, welche Herdegen von Kaczenstain vom K. Carl IV. und Georg von Kaczenstein vom K. Sigmund bekommen haben, über den Wochenmarkt, Jahrmarkt, Stock und Galgen in dem besagten Dorf.

 

publiziert: Chmel
 1452 11 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2965
bestätigt dem Ritter Heinrich Nothaft zu Bernberg die Freyheit, welche seine Vorältern und er von den Fürsten von Bayern erlangt haben, dass sie Halsgericht, Stock und Galgen bey ihrem Schloss Ahelming und Zugehör, und in ihren Dörfern Penczling, Taberczhausen, Ahelming und Yseraw haben mögen, auch den "wildpan" grossen und kleinen in der Aue, genannt in dem Wethern im Lande Bayern, an der Donau oder Nieder-Altaich gelegen.

 

publiziert: Chmel
 1471 07 27 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6352
macht auf Bitte des Ulrich, Burggrafen zu Wirtembach, das Dorf Wirtembach zu einem Markte, erlaubt ihm, denselben zu befestigen, einen Rath aus den Bürgern einzusetzen und Richter und Amtleute, 2 Jahrmärkte (St. Gregorien- und St. Gallentag), einen Wochenmarkt alle Dienstage halten zu lassen, und Stock und Galgen zu errichten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1479 05 22 Graz
Literaturbeleg

erlaubt den Brüdern Georg und Erhard von Gundelfingen Errichtung von Stock und Galgen

 

unveröffentliche Sammlung
 1487(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Privilegienbestätigung Stadt Persenbeug mit Stock und Galgen, Mautfreiheit usw.

 

publiziert: Chmel
 1488 06 28 Gent, im Lager bei
Reichsregister

Chmel: 8301
bewilligt v. Berlichingen und dem Eberhard von Schrotzperg und ihren Lehenserben, dass sie in ihrem Dorfe Schroczperg Stock und Galgen aufrichten mögen und daselbst den Blutbann haben sollen.

 

publiziert: Chmel
 1489 05 23 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8421
verleiht denen von Schär bey ihnen zu Schär Stock und Galgen und den Blutbann.

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

publiziert: Chmel
 1490 05 05 Linz
Reichsregister

Chmel: 8554
vergönnt dem Hanns von Hürnheim, in seinem Dorfe Kircheim ein Halsgericht, Stock und Galgen aufzurichten.

 

publiziert: Chmel
 1492 06 24 Linz
Reichsregister

Chmel: 8808
erlaubt, dass Jörg Adelmann von Adelmannsfelden und seine Erben in ihrem Dorfe Scheching Marktrecht und zwey Jahrmärkte, einen auf Sebastiani, den andern auf des h. Kreuzestag im May und dazu einen Wochenmarkt alle Donnerstage halten, daselbst Stock und Galgen und den Blutbann haben mögen.

 

Fundstellen 1 bis 14 (von 14):


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