Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 20 (von 41):
Freiberg
| publiziert: Regg.F.III. |
1440 09 04 | Wiener Neustadt |
Original
Reg Fr.III.: 17-5 |
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gebietet Stadt Speyer, Michael v. Freiberg u.a. gen. Hauptleute nicht zu unterstützen |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1441 03 06 | Wiener Neustadt |
Original
Reg Fr.III.: 36-7 |
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erteilt Eb. D. v. Köln e. Kommission im Streit zw. H. v. Ellerbach u. K. v. Freiberg zu Waal |
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| unveröffentliche Sammlung |
1441 03 16 | Wiener Neustadt |
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beauftragt Erzbischof Dietrich von Köln, die Brüder Heinrich und Konrad von Pappenheim, in deren Besitz sich noch Urkunden zur Sache zwischen Haupt von Pappenheim und Konrad von Freiberg befänden, zur Übergabe dieser Dokumente anzuhalten. Sollten sich die Brüder weigern, die Schriftstücke zu übergeben, wird der Erzbischof ermächtigt, sie an Stelle des Königs gerichtlich zu laden und zu prozedieren. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1441 07 26 | Wiener Neustadt |
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ernennt Mgf. Wilhelm v. Hochberg zum Richter im Prozeß Hiltgart v. Freiberg geb. Frundsberg gegen Hz. Albrecht |
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| unveröffentliche Sammlung |
1446 03 06 /nach | (keine Ortsangabe) |
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verhängt durch Michael von Freiberg, Vogt zu Walenstadt, Nidberg und Freudenberg, gegen Friedrich von Raitenau, Abt von Pfäfers, als Strafe und Brandschatz eine Busse von 3000 Mailändischen Mark, weil er sich im Zusammenhang mit der Schlacht bei Ragaz nicht auf österreichische Seite gestellt hatte. Auf Fürsprache des grafen von Brandis sowie von Gf. Heinrich von Werdenberg-Sargans und Hans von Rechberg wird die Busse auf 1200 Rheinische Gulden reduziert, für deren Zahlung Michael von Freiberg am 4. Juli 1453 quittiert. |
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| publiziert: Chmel |
1465 12 05 | Wiener Neustadt |
Literaturbeleg
Chmel: 4299 |
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verleiht Ludwig von Freiberg als Pfarrer von Ehingen für seinen Pfarrhof das Asylrecht. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 07 10 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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richtet an Eb. und Domkapitel Magdeburg in Sachen der Arrestierung der Güter des Dietrich von Freiberg |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 07 10 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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lädt auf Klage von Otto (von) Spiegel zu Hohenprießnitz, ebfl.-mainzischer Assessor, Dietrich von Freiberg vor sich und arrestiert Güter |
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| publiziert: Chmel |
1472 11 09 | Graz |
Reichsregister
Chmel: 6618 |
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verleiht dem Wilhelm von Bernhausen das Burgstal zu Herglingen mitsammt dem Bauhofe und die 2 Theile des Wassers der Lautter (vormahls Lehen des Burkhard von Freiberg, genannt vom Bach), auch darf er seine Hausfrau darauf verweisen. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 11 09 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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erteilt Hz. Ernst von Sachsen den Kommissionsauftrag, in der Streitsache zwischen Otto von Spiegel zu Hohenprießnitz und Dietrich von Freiberg Zeugen zu verhören |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 12 18 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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lädt auf Klage von Otto Spiegel zu Hohenprießnitz Dietrich von Freiberg vor sich |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 05 31 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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gebietet Graf Friedrich II. von Henneberg-Aschach, Johann von Freiberg mit einem Gut zu belehnen |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1473 07 01 | Niederbaden |
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lädt Dietrich von Freiberg rechtlich vor sich |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 07 06/ca. | (keine Ortsangabe) |
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beauftragt die Stadt Dam mit der Beschlagnahmung des Geldes, das Dietrich von Freiberg zusteht, bis die Angelegenheit erledigt ist |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 07 06/ca. | (keine Ortsangabe) |
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beauftragt Eb. Johann von Magdburg, Dompropst, Dekan u. Kapitel mit der Beschlagnahmung des Geldes, das Dietrich von Freiberg zusteht, bis die Angelegenheit erledigt ist |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 07 06/ca. | (keine Ortsangabe) |
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lädt auf Klage des Fiskals auf Bitte von Johann Keller, ksl. Kammerprokuratorfiskal, Dietrich von Freiberg wegen Otto Spiegel vor sich |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1475 04 08 | Köln |
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teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1475 04 08 | Köln |
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teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen. |
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Fundstellen
1 bis 20 (von 41):
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