Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
Flecken

publiziert: Chmel
 1442 07 02 Frankfurt
Literaturbeleg

Chmel: 0864
verleiht Thüring von Hallweiler für seinen Flecken Bonndorf Gerichtsfreiheit

 

unveröffentliche Sammlung
 1457 10 27(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gewährt dem Flecken Landser einen Jahrmarkt

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 12 16 Graz
Literaturbeleg

gibt den Spitalleuten von Graz ebendort einen Flecken Land

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 04 15/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

unterrichtet die Stadt Bad Buchau und deren zugehörige Flecken, dass der Kaiser einen Tag am Montag nach dem Sonntag Jubilate für sie und Markgf. Albrecht Achilles von Brandenburg festsetzt

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 04 15/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

unterrichtet Markgf. Albrecht Achilles von Brandenburg, dass der Kaiser einen Tag am Montag nach dem Sonntag Jubilate für ihn und die Stadt Bad Buchau und deren zugehörige Flecken festsetzt

 

publiziert: Regg.F.III.
 1474 04 18 Augsburg
Original

Reg Fr.III.: 32-919
lädt Kf. Albrecht von Brandenburg wegen der irrung, spenn und zwitrecht zwischen letzterem und den Bürgermeistern und Bürgern des Flecken Buchau sowie Bauermeistern und Bauern der Dörfer Alleshausen, Seekirch, Tiefenbach und Oggelshausen über den Buchauer See und anderen Sachen und unter Hinweis auf sein ergangenes Urteil auf den von ihm angesetzten gütlichen Tag in Augsburg auf den montag nach dem sonntag Jubilate (2. Mai).

 

publiziert: Regg.F.III.
 1474 04 18/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-918 †
lädt Bürgermeister und Bürger des Flecken Buchau sowie Bauermeister und Bauern der Dörfer Alleshausen, Seekirch, Tiefenbach und Oggelshausen in ihrer Streitsache mit Kf. Albrecht von Brandenburg auf den zum 2. Mai angesetzten gütlichen Tag in Augsburg.

 

publiziert: Chmel
 1489 04 30 Innsbruck
Literaturbeleg

Chmel: 8407
erhebt den Flecken (vicus) Kremsmünster zu einem Markt (oppidum), verleiht einen Wochenmarkt alle Mittwoche und zwei Jahrmärkte zu Pfingsten und am St.Agapititag alle vier Wochen

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 05 18 Innsbruck
Original

belehnt Hans von Ems als Ältesten für sich, seine Brüder und Vettern, nachdem frühere Briefe verlegt worden sind, aufs Neue mit der alten Ems, dem Vorhof im Flecken zu Ems samt allen dazugehörigen Freiheiten und Rechten, mit dem Blutbann in Ems und Dornbirn, mit der Neuen Burg zu Ems in der Reute, dem Burgstall Glopper und 60 Pfund Heller jährlicher Gült von der genannten Reute als rechtem Burglehen, mit den Silber- und Bleierzen nebst Bergwerken bei Ems, dem Schwefelbad zu Ems, den Schildhuben im Bregenzerwald sowie mit allen Gnaden, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bännen, Buschen, "Gejaiden", Mühlen, Mühlstätten, Fischenzen, Hölzern, Nutzen und Zugehören, welche sie vom Reich zu Lehen haben, und trägt ihm auf, bis nächsten Laurentiustag dem Grafen Konrad von Tübingen für ihn und das Reich die vorgeschriebenen Gelübde und Eide zu leisten.

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


Nach oben...