Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
Es

unveröffentliche Sammlung
 1467 11 10 Wiener Neustadt
Original

belehnt die Brüder Leopold, Albrecht und Pankraz Purgkstaller mit den Güter, die schon ihr Vater Wolfgang innehabt hat. Es sind: das Gut, am Leffellehen gen, halb, das Gut Mercklein an der Öde halb, beide in der Dumpeckher (?) Pfarr, das Gut an der obern Penwart halb und ein Gut im oberen Rigl, bei in der Krewtzer Pfarr, ferner ein Gut am Kuperg halb, ein Gut am Kadoltshehen (?) halb, ein Gut am Vischhof halb, ein Gut, das dem Rawhen, die Obere Mühle auf der Tuming halb u. ein Gut, gen. am Lerban ganz, dies alles in Greyner Pfarr

 

publiziert: Chmel
 1473 07 01 Niederbaden
Reichsregister

Chmel: 6749
hebt die Appellation auf, welche Otto Hofmann wider das Urtheil des Magistrats der Stadt Ulm in seinem Streite mit den Meistern des Handwerks der Goldschmiede zu Ulm, vermög welchen den Meistern gewisse Eide aufgetragen wurden, gemacht hatte. Es soll bey den Eiden bleiben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 10 04 Graz
Literaturbeleg

an alle Untertanen, gebietet, den Bruder Hans Mentzer, der gegen Hans Lochner, Pfarrer zu St. Stephan in Lindau vorging, weil er päpstlichen Befehlen nicht folgte, nicht zu unterstützen, sondern die Kommission zu arretieren und Rudolf von Pappenheim zu übergeben. (Es geht dabei um den Anschlag päpstlicher Briefe zugunsten Ludwigs, was der Kaiser schon vorher verboten hatte.)

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 08 16 Linz
Deperditum

an Bf. Heinrich von Regensburg u. Bf. Sixt von Freising. Es hatte Cunrat Megwart und Pauls Hofmans in einem bei dem Landgericht des Burggraftums Nürnberg wider sie für Peter Günther verhandelten Prozeß an ihn appelliert. Er gebietet ihnen an seiner Statt im Recht zu entscheiden, Parteien vorzuladen, Zeugen zu verhören, auch mit Strafen diese zu zwingen, und auch bei Ausbleiben einer Partei ein Urteil zu fällen.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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