Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):
Erlaubniss

publiziert: Chmel
 1444 04 29 Wien
Reichsregister

Chmel: 1628
verleiht dem Johann, Herrn zu Abensperg, Blutbann, Wildbahn, Mannschaften, Stock und Galgen zu Abensperg, zu Ranndeck, zu Altmanstain, zu Rore, und bestätigt seine Privilegien; auch ertheilt er ihm die Erlaubniss, mit rothem Wachs zu siegeln.

 

publiziert: Chmel
 1447 09 04 Wien
Reichsregister

Chmel: 2315
bestätigt die von K. Albrecht I. ertheilte Freyheit, dass ein Dienstmann des Reichs dem Kloster Zwiefalten Güter oder Leute, die vom Reiche Lehen sind, unerfordert verkaufen, verschaffen, geben oder anders zuwenden mag, doch soll es die Summe von 20 Mark Gülten nicht übertreffen. Auch die andern Privilegien werden bestätigt, darunter die Erlaubniss von K. Sigmund, dass das Kloster die Vogtey zu Newnhauss dem Dorf unter Kolberg von dem Heinrich Truchsess an sich kaufen mag.

 

publiziert: Chmel
 1453 01 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2994
bestätigt den Gebrüdern Ehinger (Walther und Hanns Rümelin) die von den Königen Sigmund und Albrecht erhaltene Erlaubniss, "dass sy auf der offen strass zwischen der vesten zu dem newen huse genant und dem dorffe zu Holczheim ainen wegzolle daselbs ufrichten und erhaben und von einem ieglichen galden wagen zwen phening und von einem geladen karren einen phening lanndswerung nemen sullen und mugen, und solh zolgelt zu bessrung des wegs anzelegen," auch werden ihre anderen Privilegien bestätigt.

 

publiziert: Chmel
 1453 01 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2995
bestätigt dem Hanns Leo dem jüngern, Sohn des Ital Lew, die von K. Sigmund dem Mang Rott, Bürger zu ulm, gegebene Erlaubniss (welche sie von demselben Rott ererbten), nähmlich eine Mühle im Dorfe Ringingen auf seinem Wasserlaufe zu erbauen.

 

publiziert: Chmel
 1454 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3185
bestätigt dem Kloster Ellwangen (auf seine Klage) die Freyheit, dass Niemand in seinem ausgesteckten Gebiethe ohne Erlaubniss des Abtes jagen oder fischen soll, und dass der Abt sich jener Lehen unterziehen möge, die nicht nach Lehenrecht von ihm empfangen würden.

 

publiziert: Chmel
 1467 06 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 5026
gibt dem Bürger von Camerach, Stephan de Barale einen Absolutionsbrief mit der Erlaubniss, in die Stadt zurückzukehren.

 

publiziert: Chmel
 1470 11 13 Graz
Original

Chmel: 6132
bestätigt dem Bernhard von Ratperg, welchem er, als Röm. König noch, die beyden Dörfer Bamnach und Reinwiler im Breisgau gelegen als Reichslehen verliehen hatte, auch die dazu gehörige Wildbahn nebst Erlaubniss für seine Unterthanen, ihr eigen Gut durchführen zu dürfen, nachdem er darin über Irrung von Andern geklagt.

 

publiziert: Chmel
 1472 06 13 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 6577
verlängert die der Stadt Nürnberg im Jahre 1469 gegebene Erlaubniss, etliche Jahre hindurch Aechtern und Aberächtern Aufenthalt zu gestatten, die er im Jahre 1471 auf weitere 5 Jahre verlängert hatte, wieder um 4 Jahre, nach Verlauf dieser 5 Jahre.

 

publiziert: Chmel
 1489 03 19 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 8387
erklärt, aus Gelegenheit der vor kurzer Zeit dem Bürgermeister und Rathe der Stadt Chur gegebenen kaiserl. Erlaubniss, die Vogtey daselbst mit den 4 Dörfern Fatz, Ugis, Trinis und Zuczers, auch den Zoll und das Amman-, Vitzthum- und "Propheiten"-Amt in der gedachten Stadt, von dem Stifte Chur, dem es von des Kaisers Vorfahren verpfändet worden, an sich zu lösen, usw.

 

publiziert: Chmel
 1490 08 26 Linz
Reichsregister

Chmel: 8582
Wappenbrief und Palatinatsbrief Urban de Serra Longa, Bürger von Alba mit der Erlaubniss, 12 Doktoren des geistlichen und weltlichen Rechtes und eben so viele Ritter zu creiren

 

publiziert: Chmel
 1492 09 22 Linz
Reichsregister

Chmel: 8844
bekennt, dass er die seinem Thürhüter Niclas Rynhard gegebene Erlaubniss vom Bürgermeister und Rath der Stadt Weil das ihnen verpfändete Schultheissenamt und Ungelt daselbst zu lösen, wieder abgethan, diese Aemter bey der Stadt Weil pfandweise gelassen und ihr zugesagt habe, dass Niemanden künftig gestattet werden solle, sie zu lösen, als nur zu kaiserl. und des Reichs Händen.

 

Fundstellen 1 bis 11 (von 11):


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