Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
Erhaltung

publiziert: Chmel
 1442 07 31 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0831
bestellt Executoren zur Erhaltung des Friedens und der Eintracht zwischen Einigen aus Lüttich (12), die sich zu diesem Zwecke verbunden haben, und zwar die Erzbischöfe von Trier und Köln und den Bischof von Lüttich.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 01 27 /ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 26-64 †
schreibt an weitere böhmische Herren bezüglich der Beratung von Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens zwischen Österreich und Böhmen auf dem gegenwärtigen Landtag zu Prag

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 05 07 Graz
Literaturbeleg

gewährt Kloster Rhein den Verkauf des Zins-Bergrechts oder Bauweine zur Erhaltung der Kirche

 

unveröffentliche Sammlung
 1476 10 04 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

verpflichtet Klsoter Göttweig zur Erhaltung von 25 Pferden und eines Mannes zu Fuß in dem Feldzug gegen die in Österreich eingefallenen Böhmen

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 02 15 Wien
Literaturbeleg

fordert von Stift Göttweig die Zahlung des Soldes für einen Mann zu Fuss und für die Erhaltung von 25 Pferden für die weitere zeit einer Quatember

 

publiziert: Regg.F.III.
 1477 05 08 Wien
Original

Reg Fr.III.: 29-195
erlaubt Laibach zur Erhaltung der Brücke über den Laibachfluss, Mautgebühr zu erheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1488 10 17 Neuss
Original

verleiht den Mgff. Friedrich und Sigmund von Brandenburg das Recht der Zollerhebung auf die Brücke zu Kitzingen, wovon der Äbtissin des dortigen Klosters ein Heller gegeben worden sei, wovon nun aber ein Pfennig zur Erhaltung der Brücke zu verwenden sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 04 16 Innsbruck
Literaturbeleg

befiehlt Andre Hohenwarter, Hauptmann zu Ober-Cilli, eine Anzahl Volk zur Erhaltung der Herrschaft Cilli aufzunehmen

 

publiziert: Chmel
 1492 10 19 Linz
Reichsregister

Chmel: 8856
gibt dem Marquard von Kunigseck und seinen Erben die Freyheit, dass sie zur Erhaltung der über die Iller bey ihrem Schlosse Marsteten gebauten Brücke, sammt dem alten Zoll von einem jeden Pferd, so Kaufmannsgut zieht oder trägt, einen Pfennig nehmen und den Bann über das Blut zu richten andern befehlen mögen, auch dass sie, ihre Diener, Hintersessen, Unterthanen und Zugehörigen vor kein westphälisches noch anderes fremdes Gericht geladen werden sollen.

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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