Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
Eintrag

publiziert: Regg.F.III.
 1447 09 07 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-384
gebietet Mgf. Johann von Brandenburg mit denen von Erlangen darauf zu achten, daß sie ihm und dem Reich am Heroldsberg, das die Geuder haben, keinen Eintrag tun

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 07 07 Völkermarkt
Literaturbeleg

stellt den Ständen von Steier, Kärnten und Krain einen Revers aus, daß die dort ausgeschriebene Kriegssteuer ihren Rechten keinen Eintrag tun soll

 

publiziert: Chmel
 1471 08 14 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6407
erklärt, nachdem er zur Beförderung des allgemeinen Zuges und Widerstand gegen die Türken einen allgemeinen Frieden im Reich angeordnet hat, dass dieses dem Herzog Ludwig von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, der diesen Frieden zu halten zugesagt hat, an seinen Einigungen und Bündnissen, die er mit Etlichen hat, keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Chmel
 1471 09 03 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6448
erklärt, dass dem Erzbischof Ruprecht von Köln, der den am jüngsten Reichstag zu Regensburg angeordneten Landfrieden angenommen hat, dieses gegen seinen Bruder Herzog Friedrich von Bayern, Pfalzgrafen bey Rhein, keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1472 01 25 Wien
Original

Reg Fr.III.: 10-341, 11-425
Chmel: 6518
erklärt, dass den Gebrüdern Ernst und Albrecht, Herzogen von Sachsen, welche sich verbindlich machten, den allgemeinen Landfrieden zu halten, diese Zusage an ihren Bündnissen und Einigungen keinen Eintrag thun soll.

 

publiziert: Chmel
 1475 05 16 Zons, im Feld
Reichsregister

Chmel: 6971
erklärt, daß Burgundhilfe des Bf. von Osnabrück den Privilegien seines Hochstifts (durch K. Karl) keinen Eintrag tun soll

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 05 11 Nürnberg
Literaturbeleg

befiehlt Stadt Chur, dem Bf. Ortlieb von Chur an seinen Rechten im Hochgericht Zizers keinen Eintrag zu tun

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 04 08 Innsbruck
Kopial

gebietet Veit Truchseß, Dompropst zu Bamberg, die Bürger zu Nürnberg, welche ihn in seinem Gerichtszwang und Obrigkeit zu Schweinau Eintrag getan haben sollen, nicht weiter vor sein geistliches Gericht zu ziehen, sondern sie vor des Reiches Richter in Nürnberg zu belangen

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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