Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):
Eigentum

publiziert: Regg.F.III.
 1446 09 18 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-365
gebietet Hans von Stubenberg, Hauptmann in Steiermark, den Pfarrer zu St. Marein im Mürztal im Eigentum des Berges gen. an der Öd von Niemand irren zu lassen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1447 08 21 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 14-382
beauftragt Hans von Stubenberg, dem Albrecht Haffner und der Witwe des Martin Spieczer ernstlich zu empfehlen, den Pfarrer von St. Marein in seinem Eigentum gen. an der Öd nicht zu irren

 

unveröffentliche Sammlung
 1468 01 28(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Überlingen Zahlung von 20 Mark, weil sie trotz Befehl dem Klaus Besserer sein Eigentum nicht zurückerstattet haben

 

unveröffentliche Sammlung
 1468 01 28 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

befiehlt Überlingen, Klaus Besserer sein von der Stadt beschlagnahmtes Eigentum auszuhändigen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 08 08 Regensburg
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Heilbronn mit, er habe Speyer geboten, ihnen alle Zinsen aus dem Erbe Jakob von Nürnberg bei Strafe von 40 Mark Goldes zurückzugeben, dem Peter Misner Schadenersatz zu leisten, dem Hans Weissgerber sein Eigentum zurückzugeben und ihn freizulassen, und alle gegen Heilbronn erlassenen Arreste für aufgehoben erklärt

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 05 13 Augsburg
Literaturbeleg

befiehlt Überlingen, dem Klaus Besserer das weggenommene Eigentum innerhalb von 15 Tagen zurückzugeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 04 29/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Schulheiß und Rat von Waldshut ein Mandat, Hans Heinrich von Ofteringen nicht zu erlauben, das Eigentum seiner Frau Verena an sich zu nehmen, sondern sich nach dem Urteil, das sie gegen ihn in Rottweil bewirkt hat, zu richten

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 04 29/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Hz. Sigmund von Tirol, Hans Heinrich von Ofteringen nicht zu erlauben, das Eigentum seiner Frau Verena an sich zu nehmen, sondern sich nach dem Urteil, das sie gegen ihn in Rottweil bewirkt hat, zu richten

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bestätigt, dass der Kaiser Ursula von Rabenstein mit ihrem Erbe und Eigentum unter den Schutz und Schirm des Reiches nimmt

 

publiziert: Chmel
 1493 04 23 Linz
Reichsregister

Chmel: 8938
ächtet den Gf. Vincent zu Mörs, weil dieser mit seinen Anhängern gegen Pflicht und Eid das Herzogtum Geldern, das Eigentum des Kaisers und des Reiches ist, dem Kg. Karl von Frankreich, Widersacher des Reichs, in die Hände gespielt und der Krone Frankreichs unterworfen hat

 

Fundstellen 1 bis 10 (von 10):


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