Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
Diese

publiziert: Chmel
 1442 Breisach
Reichsregister

Chmel: 1068
verleiht dem Heinrich Beger zwey Theile des Burglehens auf den Reichsdörfern Innenheim, Egersheim und Odratzheim (Odersheim) und auf den Reichsleuten zu Tailhaim und zu Achenheim, welche er mit königlicher Bewilligung gelöset hat von Hanns von Utenheim und seinen Kindern und den Gebrüdern Adolph und Hanns zum Trubel "mit sovil marck als sich dann das nach anzal geburt." (Diese hatten selbe zwey Theile von Johann von Schafftolczheim bekommen.)

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 01 30 Graz
Literaturbeleg

ernennt Heinrich Himmelberger, Truchsess und Pfleger zu Bleiburg, Wolfgang Gutensteiner und Niclas Gleissmüller, Vicedom in Kärnten als Kommissäre zur Austragung des Streits zwischen Kl. St. Paul im Lavanttal und Stadt Marburg. Diese sollen die Parteien gütlich vereinigen oder ihm die Sache schriftlich vorlegen, damit er entscheiden könne

 

unveröffentliche Sammlung
 1480 10 10 Wien
Original

belehnt Ruprecht (I.) Haller mit dem Zins aus 5 Tagwerk Wiesen bei der Kalten Rinne zu Leinburg, den er von den Brüdern Markward und Hans den Rietern gekauft hat. Diese behalten das Erbe daran.

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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