Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
Bischofsstreit

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Original

Reg Fr.III.: 23-616
gebietet seinem Schwager Graf Ulrich von Württemberg, dem vom Konstanzer Kapitel zum Bischof gewählten Otto von Sonnenberg gegen seine Widersacher beizustehen, und verbietet ihm, Ludwig von Freiberg zu unterstützen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 19 Neuss
Literaturbeleg

an Bischof Johann von Augsburg. Berichtet über den Konstanzer Bistumsstreit und bittet den Bischof, den von Zürich auf den 19. Juli festgesetzten Tag zu Schaffhausen zwischen den beiden Parteien zu besuchen und dafür zu sorgen, daß Otto, der Erwählte, im Besitz des Stifts bleibe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 06 20 Neuss
Kopial

an die Reichsstadt Konstanz: Er hat erfahren, daß einige Anhänger Ludwigs von Freiberg in die Stadt eingedrungen sind, Aufläufe verursachten und die Domkirche entweihten. Er gebietet ihnen, Heinrich von Randegg beim Schutz des Bistums beizustehen. Sie sollen den am Aufruhr Beteiligten Wohnsitz und Aufenthalt in Konstanz verbieten und sie aus der Stadt weisen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 07 10 Köln
Literaturbeleg

desgleichen (wie Reg. Nr. 274) an Bürgermeister und Rat von Luzern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 10 31 Nördlingen
Literaturbeleg

teilt Bürgermeister und Rat von Luzern mit, daß er Otto die Regalien verliehen habe, und gebietet, ihn in jeder Weise zu schützen. Sie sollten verhindern, daß Schriften gegen Otto angeschlagen würden.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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