Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):
Beschlagnahmung

unveröffentliche Sammlung
 1470 11 14 Graz
Literaturbeleg

befiehlt Hagenau Beschlagnahmung von Zinsen und Gütern für Hilfe für Hz. Ludwig von Bayern (-Veldenz) zuzulassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 06/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt die Stadt Dam mit der Beschlagnahmung des Geldes, das Dietrich von Freiberg zusteht, bis die Angelegenheit erledigt ist

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 06/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Eb. Johann von Magdburg, Dompropst, Dekan u. Kapitel mit der Beschlagnahmung des Geldes, das Dietrich von Freiberg zusteht, bis die Angelegenheit erledigt ist

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 07 23/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Schultheiß, Schöffen und Gemeinen von Zell an d. Mosel und Merlin, im Hamen auf der Mosel gelegen, die Beschlagnahmung des Hab und Guts von Friedrich d.J. Blick von Lichtenberg und seinem Stiefsohn rückgängig zu machen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 05 15/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Bürgermeister und Rat von Colmar zugunsten Heinrich Seckeler die Beschlagnahmung eines Hauses gegen die Kinder Melchior Martins und Ursula, der Frau Hans Tanners, zurückzunehmen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 01/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt zugunsten Hans Reisenbach aus Neckarsulm gegen Jonathan Herr von Sickingen ein Mandat, eine Beschlagnahmung zurückzunehmen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 06 16/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Bürgermeister, Rat, Schultheiß, Richter und Urteilsprecher von Frankfurt, die Beschlagnahmung zugunsten Eberhard III. Herr von Eppstein-Königstein wegen der Amtleute aus Oberursel aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1481 01 06 Wien
Original

Reg Fr.III.: 7-637
befiehlt Köln die Beschlagnahmung des Besitzes derer von Rottenbach und der Gf. von Virneburg

 

Fundstellen 1 bis 9 (von 9):


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