Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):
Bekenntnis

publiziert: Chmel
 1447 01 14 Wien
Reichsregister

Chmel: 2225
befiehlt der Stadt Ulm (nachdem Herzog Albrecht, sein Bruder und die Eidgenossen hinsichtlich der Beylegung ihrer gegenseitigen Zwistigkeiten auf den Stadtrath daselbst compromittirt haben), wenn Herzog Albrecht bey diesem Rechshandel Zeugnisse benöthigte, die Zeugen zur Bekenntnis der Wahrheit anzuhalten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1469 06 26 Graz
Original

Reg Fr.III.: 2-116
gibt Kl. Kempten Recht, im Halsgericht zu Günzburg nur nach Bekenntnis des Schuldigen zu richten

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):


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