Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 3 (von 3):
Bekenntnis
| publiziert: Chmel |
1447 01 14 | Wien |
Reichsregister
Chmel: 2225 |
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befiehlt der Stadt Ulm (nachdem Herzog Albrecht, sein Bruder und die Eidgenossen hinsichtlich der Beylegung ihrer gegenseitigen Zwistigkeiten auf den Stadtrath daselbst compromittirt haben), wenn Herzog Albrecht bey diesem Rechshandel Zeugnisse benöthigte, die Zeugen zur Bekenntnis der Wahrheit anzuhalten. |
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| publiziert: Regg.F.III. |
1469 06 26 | Graz |
Original
Reg Fr.III.: 2-116 |
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gibt Kl. Kempten Recht, im Halsgericht zu Günzburg nur nach Bekenntnis des Schuldigen zu richten |
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| unveröffentliche Sammlung |
1490 03 27 | Linz |
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verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden. |
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Fundstellen
1 bis 3 (von 3):
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