Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):
Bei

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 04 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 23-638
an alle Reichsuntertanen. teilt mit, daß er den Arrest über Güter und Zinse des Stifts Konstanz aufgehoben habe. Bei einer Strafe von 100 Mark Goldes befiehlt er, Otto und das Kapitel bei der Einziehung nicht zu behindern.

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 01 12(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt erneut dem Ludwig von Rotenstein das Kl. St. Paul im Lavanttal nicht bei Fischkauf zu behindern. Bei Einwänden solle er sich an Balthasar von Weißpriach und Berthold Mager wenden

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 04 22 Linz
Kopial

schreibt an Abt Ulrich von St. Gallen und fordert ihn auf, wegen des Totschlags von Konrad Müllner an Lorenz Staiger von Appenzell, die Parteien zu einer Aussöhnung einzuberufen und den Täter von der peinlichen Strafe, der er verfallen sein mag, zu absolvieren, dies nachdem die Verwandten des Erschlagenen die von Müllner angebotene Bussleistung abgelehnt und mehr verlangt haben, als Müllner möglich ist, weshalb er mit der Bitte um Beistand an den Ks. gelangt ist. Bei einem Scheitern der Verhandlungen soll ihm der Adressat schriftlich Bericht erstatten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1492 11 19 Linz
Literaturbeleg

beauftragt Abt Johann II. von Kempten, zunächst den Versuch zu unternehmen, den Streit zwischen Hans Wagner und Adam vom Stein zu schlichten. Bei einem Scheitern der Vermittlungsbemühungen soll der Abt die Angelegenheit durch sein Urteil entscheiden. Darüber hinaus erhält der Kommissar sunder macht und gewalt Hans Wagner und seine Bürgen von allen Eiden, Pflichten und Verschreibungen zu absolvieren und zu entledigen

 

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):


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