Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):
Befremden

unveröffentliche Sammlung
 1454 12 28 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

drückt dem Propst von Seckau sein Befremden aus, daß die Stände der Steiermark ohne sein Wissen einen Landtag auf 11. Jan. 1456 einzuberufen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 32-802
wiederholt gegenüber Wimpfen und Windsheim sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-803D
wiederholt gegenüber Rothenburg, (Schwäbisch-)Hall und Heilbronn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-804D
wiederholt gegenüber Weißenburg und Landau sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-805D
wiederholt gegenüber Speyer sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-806D
wiederholt gegenüber Augsburg, Nördlingen, Dinkelsbühl und (Donau-)Wörth sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-807D
wiederholt gegenüber Esslingen, Bopfingen und Aalen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-808D
wiederholt gegenüber Ulm, Biberach, Pfullendorf, (Schwäbisch-)Gmünd und Giengen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-809D
wiederholt gegenüber Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Kaysersberg, Oberehnheim, Münster im St. Georgiental, Rosheim, Türkheim, und anderen Städten in der Landvogtei Elsass sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-810D
wiederholt gegenüber Konstanz, Ravensburg, Lindau, Überlingen und Buchhorn sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-811D
wiederholt gegenüber Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Leutkirch und Wangen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-813D
wiederholt gegenüber Aachen sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-814D
wiederholt gegenüber Worms sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-815D
wiederholt gegenüber Nürnberg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-816D
wiederholt gegenüber Regensburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-817D
wiederholt gegenüber Basel sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1464 01 26/ca.(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-818D
wiederholt gegenüber Straßburg sein Befremden darüber, dass sie trotz seines ihnen vormals übermittelten Verbots eigenmächtig Bündnisse geschlossen haben, und befiehlt ihnen abermals, mit niemandem ein Bündnis einzugehen, sondern sich allein an ihn als römischen Kaiser zu halten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 [1474 12 10] [Frankfurt]
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-954D
äußert gegenüber Pfgf. Otto (II.) von Bayern unter Verweis auf seinen vorigen Brief sein Befremden über dessen ungehorsames Fernbleiben, und befiehlt ihm persönlich mit Truppen zu ihm nach Köln zu kommen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1481 10 19 Wien
Literaturbeleg

drückt sein Befremden über Verpfändung von St. Pölten an Ungarn aus

 

publiziert: Chmel
 1482 12 05 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 7577
schreibt Gotthard und Ulrich von Starhemberg sein Befremden über zögerliche Hilfe

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):


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