Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress
Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
Baldersheim
| unveröffentliche Sammlung |
1472 09 14 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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lädt auf Klage des Jörg von Schechingen Reinhard Truchseß (von Baldersheim?) und alle anderen, die sich des Erbes von Eberhard und Hans Truchseß (von Baldersheim?) bemächtigt haben, vor sich |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 09 14 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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lädt auf Klage des Jörg von Schechingen Reinhard Truchseß (von Baldersheim?) und alle anderen, die sich des Erbes der Gertrud Truchseß (von Baldersheim?) bemächtigt haben, vor sich |
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| unveröffentliche Sammlung |
1472 10 12 /ca. | (keine Ortsangabe) |
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erteilt dem Dechant des Domstifts zu Worms den Kommissionsauftrag, in der der Streitsache zwischen Reinhard Truchseß (von Baldersheim?) und seiner Ehefrau einerseits und Dieter von Rüdesheim andererseits die Beweisführung aufzunehmen |
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| unveröffentliche Sammlung |
1473 06 18 | (keine Ortsangabe) |
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beauftragt den Dompropst von Worms, Nikolaus von Helmstatt, mit einer Beweiserhebung in der am Kammergericht verhandelten Streitsache zwischen Elisabeth und Reinhard Truchseß von Baldersheim und Dietrich von Rüdesheim |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 05 07 | (keine Ortsangabe) |
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erteilt dem Propst des Wormser Domkapitels, Nikolaus von Helmstadt, eine Kommission in der Streitsache zwischen Reinhard Truchseß von Baldersheim und Dieter von Rüdesheim. |
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| unveröffentliche Sammlung |
1474 05 07/ca. | (keine Ortsangabe) |
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erneuert eine Kommission an den Dompropst zu Worms im Streit zwischen Reinhard Truchseß von Baldersheim und Dieter von Rüdesheim |
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| publiziert: Chmel |
1493 01 17 | Linz |
Reichsregister
Chmel: 8897 |
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erlässt ein Patent ins Reich, dass man den Jörg Truchsess von Baldersheim (welcher einen zu Hülf der Erledigung des Röm. Königs gesandten Diener, des Meisters und Raths zu Strassburg vormahls geschlagen und da ihn dieselben von Strassburg nach seinem Gefallen wegen dieser Handlung aus Sorgen nicht gelassen, einen ihrer Mitbürger gefangen und ihnen erst darnach eine muthwillige Fehde zugeschrieben), als einen Aechter behandeln soll. |
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Fundstellen
1 bis 7 (von 7):
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