Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 29):
Arrest

publiziert: Regg.F.III.
 1456 01 02(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 25-82 †
K. F. verhängt einen Arrest im Zusammenhang mit dem (Mainzer) Zollgeld und Hermann Windecke

 

publiziert: Regg.F.III.
 1468 06 30(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 17-207
gebietet Stadt Heilbronn, zwischen Stadt Speyer u. Gf. Kraft von Hohenlohe strittige Gülten in Arrest zu behalten.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1470 07 24 Villach
Original

Reg Fr.III.: 23-595
befiehlt Ulm, die mit ksl. Arrest zurückgehaltene Stadtsteuer an die Reichsstädte Augsburg und Konstanz wieder auszuzahlen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1470 07 24 Villach
Kopial

Reg Fr.III.: 23-596
hebt Arrest auf Stadtsteuer von Schwäbisch Hall auf und befiehlt Zahlung an gen. Reichsstädte

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 10 30 Graz
Original

hebt den Arrest über die Stadtsteuer Dinkelsbühl auf, und weist die Stadt an, diese an die von Homburg zu entrichten

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 09 08/ ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg, Sigmund von Argon aus dem Arrest zu entlassen

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 12 23 Wien
Literaturbeleg

hebt die gegen den Juden Salomon ergangenen Arrest- und Verbotsbriefe auf und gebietet dem Bürgermeister und Rat von Gmünd, Salomon, seine Hausfrau und seine Kinder sowie sein Hab und Gut freizugeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 02 02 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt auf Klage von Frick d. Ä. Humpis aus Ravensburg die Güter des Ulrich Pliblin unter Arrest

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 06 22/ca. Ulm?
Literaturbeleg

befiehlt Bf. Rudolf von Würzburg, den Arrest gegen Juden aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 14/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt Swicker Herr von Sickingen das Mandat, den Arrest, der Anastasia Röder von Rodeck, Witwe des Henz Herr von Falkenstein, auferlegt wurde wegen seiner Klage, aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 10 14/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt dem Rat von Straßburg, den Arrest, den sie Anastasia Röder von Rodeck, Witwe des Henz Herr von Falkenstein, auferlegt haben wegen der Klage von Swicker Herr von Sickingen, aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 01 20/ca. Andernach?
Literaturbeleg

widerruft den Arrest, den Dr. Georg Ehinger für Johann Wonnenberg erreicht hat

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 03 22/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt der Stadt Nürnberg, zugunsten Hans Pretzel gegen Ulrich Schiller einen Arrest nach dem endgültigen Urteil aufzuheben

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 05 10 /ca(keine Ortsangabe)
Kopial

lädt Henz Morung auf Klage des Johann Fabri, Schreibers Gf. Haugs von Werdenberg, und belegt die Güter des Beklagten mit Arrest.

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 28/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erneuert einen Arrest von Gf. Ludwig zu Helfenstein auf Bitten der Gf. Beatrix zu Helfenstein und erteilt eine Kommission in der Angelegenheit Gf. Ulrich V. von Württemberg

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 08 04/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt ein Mandat mit Arrest, zugunsten Wilhelm, Hans, Rudolf und Jakob Marolting etliche Briefe gegen Hans Tucher, Heinrich Geuder und Hans Ullstadt herauszugeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 27/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

verhängt zugunsten Adam von Reichenweiler einen Arrest über Isaac, Jude aus Kienzheim

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 27/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

befiehlt Richter und Urteilssprecher des Schultheißgerichts zu Straßburg zugunsten Friedrich Misbach gegen Erhart Durdelinger einen Arrest zu widerrufen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 11 27 Wels
Original

Reg Fr.III.: 23-626
ersucht den Grafen Ulrich von Württemberg, die Früchte und Gülten von Cannstatt, die dem Bistum Konstanz gehören, aus dem Arrest zu entlassen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 04 26 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 23-638
an alle Reichsuntertanen. teilt mit, daß er den Arrest über Güter und Zinse des Stifts Konstanz aufgehoben habe. Bei einer Strafe von 100 Mark Goldes befiehlt er, Otto und das Kapitel bei der Einziehung nicht zu behindern.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 29):


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