Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 292):
sollen

unveröffentliche Sammlung
 1436 02 03 Graz
Kopial

bestimmt, dass seine Hauptleute zu Steir und zu Kärnten Bf. Anton von Bamberg, mit dem er ein Bündnis geschlossen hat, auf Erfordern Folge leisten sollen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1440 05 17 Wien
Original

Reg Fr.III.: 14-15
Chmel: 0036
erklärt, daß Bürger des Rats zu Nürnberg in Rechtsangelegenheiten von Gästen untereinander, die sich nicht zu Nürnberg zugetragen haben, nicht rechtspflichtig sein sollen, außer Ächter

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0142
bestätigt die Freiheit, dass der Stadt Ober-Ehenheim "Allemende das ist Wald Wunne und Weide auch andre ihre Zugehörung, noch die Leutte die Inwendig und auszwendig der egenanten Stadt seszhafft sind die zu In gehören und mit In dientt, von derselben Stadt nicht verändert, noch versetzt werden sollen."

 

publiziert: Chmel
 1440 11 04 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 0161
befiehlt dem Bürgermeister und Rath der Stadt Lübeck, dass die die auf Maria Geburt 1439 und 1440 verfallene gewöhnliche Steuer daselbst, dem Hartung von Clux, Ritter, geben und ausrichten sollen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 01 10 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gebietet, daß die Mitglieder des Wiener Rates den gewöhnlichen Eid ablegen sollen.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1441 05 12 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-57
Chmel: 0270
erläßt den Befehl, daß die Berufung des Deutschordensmeisters Eberhard von Seinsheim an das Konzil von Basel und des des Rates der Stadt Nürnberg an ihn rückgängig gemacht werden und beide nur vor ihm Recht nehmen sollen

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 07 19 Wien
Literaturbeleg

teilt Eb. Riga und dessen Suffragane und Prälaten, Hochmeister des Deutschen Ordens sowie Meister, Gebietiger, Ritterschaft und Städte in Preußen und Livland mit, sie sollen dem Erbkämmerer Konrad v. Weinsberg seine Kosten als Statthalter des verst. Kg. Albrecht und des Reichsvikars Pfalzgf. Ludwig im Baseler Konzil von dem in Preußen und Livland gesammelten Ablaßgeld ersetzen

 

publiziert: Chmel
 1442(keine Ortsangabe)
Reichsregister

Chmel: 1307
verleiht dem Walther von Than und seinem Bruder das halbe Gericht zu Wassenheim, den niedern Dinghof daselbst "den man spricht der kunigshof zu Wassenheim, Item das schultheiszampt daselbs. Item die pfeningzins daselbs den vogtweinzins daselbs und das halb gericht zu Fridesheim und zu Uttelnheim ..." (das alles von denen von Wassenheim an sie gekommen ist.) "auch sind all leut in den obgenanten dorffern gesessen, die sollen sich in dhein ander stat von In ziehen ..."

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 03 13 Innsbruck
Literaturbeleg

erklärt wie Hg. Albrecht 1370 01 17, dass alle Güter in der Oblei Hötting in die Propstei Innsbruck Steuer geben sollen, jene, die solche Güter kaufen, diese Steuer zu zahlen haben und befiehlt dem Hauptmann in Tirolund dem Propst in Innsbruck die Widerstrebenden dazu zu zwingen

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 04 10 Innsbruck
Literaturbeleg

teilt Einwohner von Luxemburg mit, daß in Kürze die Vermählung der Herzogin Anna mit Hz. Wilhelm von Sachsen vollendet sei, sie sollen nun an Sachsen zahlen

 

publiziert: Chmel
 1442 05 14 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 0515
Privilegienbestätigung Frauenkloster zu Baindt, St. Bernardsordens, und gibt demselben die Gnade, dass seine Eigenleute vor kein fremdes Gericht geladen werden sollen.

 

publiziert: Chmel
 1442 07 09 Frankfurt
Kopial

Chmel: 0663
bestimmt, daß alle rheinabwärtsfahrenden Schiffe bei Breisach von Breisacher Schiffsleuten geführt werden sollen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 07 20 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 17-29
Chmel: 0763
verfügt zugunsten des Hans von Ramberg, daß gen. Dörfer keinen Anspruch auf Feste Ramberg haben sollen

 

publiziert: Chmel
 1442 08 01 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 1013
bestätigt einen Freiheitsbrief K. Karl des IV. vom Jahre 1376, "geben zu Ach, Mittwoch vor S. Margaretentag," dass die von der Stadt Reuse jedesmahl zur Zeit der Wahl eines römischen Königs das Wahlgemach bauen, und zwischen derselben Stadt und dem Schlosse Capellen ewiglich zollfrey seyn sollen. (Auszug aus K. Karls IV. Brief.)

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 08 27 Straßburg
Original

Reg Fr.III.: 9-56
Chmel: 1048
verfügt, daß Mannbücher des Stifts Trier ebenso glaubwürdig wie Originale sein sollen.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 30 Breisach
Reichsregister

Chmel: 1067
erlaubt, dass Arnolt von Syrk, Herr zu Monkler und zu Mensperg, den alten Tornoss an dem Zolle zu Capelle (welcher vom Erzbischofe zu Trier, der ihn vom Reiche zu Lehen empfangen, dem Johann Rumlian von Coverne verpfändet worden und nun auf dem Zolle zu Engers liegt), von dem gedachten Johann Rumlian lösen und so lang geniessen möge, bis ihn der römische König wieder löse, "und wer es sache oder unser nachkomen am reich denselben tornuss in vorgeschriben massen von demselben von Syrk oder seinen erben widerlosen wolten das sollen wir oder unser nachkomen in ein gantz jar zuforentz verkunden."

 

publiziert: Chmel
 1442 09 08 Ensisheim
Reichsregister

Chmel: 1102
it. bestätigt einen Brief K. Sigismunds, dass die Stadt Hagenau ihrer Güter halben zu keinem Dienste verbunden sey, "on allein soliche zinse die von den gutern gevallen," und dass die Hagenauer vor kein fremdes Gericht geladen werden sollen

 

publiziert: Chmel
 1442 09 24 Zürich
Reichsregister

Chmel: 1140
verleiht dem Abte zu St. Gallen für seine Stadt Wil im Thurgau die Freyheit, dass künftig sein Vogt nebst 12 von ihm gesetzten Geschwornen die schädlichen Leute richten sollen.

 

publiziert: Chmel
 1442 11 15 Basel
Reichsregister

Chmel: 1229
gibt dem Propst und Convent zu Interlaken, Ordens St. Augustin, einen Willebrief über den ihnen verkauften halben Theil des Schlosses und der Herrschaft Rinkenberg, so sie als Eigen besitzen und davon dem Reiche zu dienen nicht pflichtig seyn sollen.

 

publiziert: Chmel
 1442 12 05 Feldkirch
Reichsregister

Chmel: 1274
gibt den zum Reichshofe Lustenau gehörigen Leuten einen Bestätigungsbrief, dass sie Niemand pfänden darf, es sey denn der Steuer halben, die sie dem Reiche jährlich geben sollen.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 292):


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