Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 114):
keinen

unveröffentliche Sammlung
 1440 12 01 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt Radkersburg die Gnade, keinen auf Christen lautenden Schuldbrief Juden aushändigen zu müssen

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1442 07 20 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 17-29
Chmel: 0763
verfügt zugunsten des Hans von Ramberg, daß gen. Dörfer keinen Anspruch auf Feste Ramberg haben sollen

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 09 24 Zürich
Literaturbeleg

gebietet der Stadt Mülhausen, keinen Mühlenzins mehr von den dortigen Barfüßern zu erheben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1443 10 22/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 33-41 †
lädt die Hzz. von Braunschweig-Lüneburg in der Streitsache mit der Stadt Lüneburg rechtlich vor sich, falls das Kommissionsmandat keinen Erfolg hat.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1443 10 22/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 33-42 †
lädt die Stadt Lüneburg in der Streitsache mit den Hzz. von Braunschweig-Lüneburg rechtlich vor sich, falls das Kommissionsmandat keinen Erfolg hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 01 16 Wien
Literaturbeleg

befiehlt allen Reichsuntertanen mit den geächteten von Soest keinen Umgang zu pflegen

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 01 16 Wien
Original

befiehlt Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock u. a. Hansestädten, mit der in der Reichsacht befindlichen Stadt Soest keinen Umgang zu pflegen

 

publiziert: Chmel
 1445 01 20 Wien
Reichsregister

Chmel: 1892
erklärt, dass, nachdem vor Zeiten die römischen Kaiser und Könige und auch Er nun, die Bürger der Stadt Passau in den Bestätigungsbriefen und vielleicht auch in andern Schreiben, im Titel "des Reichs Liebe Getreue" genennet haben, dies dem Bischof Leonhard von Passau und seinen Nachfolgern und dem Stifte an allen ihren Rechten, Gerichten, Herrlichkeiten und Eigenschaften keinen Schaden bringen soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 05 28(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet Hz. Albrecht von Bayern keinen Umgang mit dem geächteten Johann von Abensberg zu pflegen

 

publiziert: Chmel
 1446 04 02 Wien
Reichsregister

Chmel: 2057
gibt dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg und seinen Lehens-Erben den Pucheimer-See zwischen Bibrach und Saulgaw, von dessen Eigenthum das Reich bisher keinen Nutzen gehabt hat, als Reichslehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 02 Wien
Literaturbeleg

befiehlt Hz. Heinrich von Bayern (-Landshut), keinen Unwillen gegen die Botschaft der Landschaft von Bayern-Ingolstadt zu haben

 

publiziert: Regg.F.III.
 1447 09 07 Wien
Kopial

Reg Fr.III.: 14-384
gebietet Mgf. Johann von Brandenburg mit denen von Erlangen darauf zu achten, daß sie ihm und dem Reich am Heroldsberg, das die Geuder haben, keinen Eintrag tun

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 12 12 Wiener Neustadt
Kopial

gebietet allen Fürsten Herren und Städten, keinen zu geleiten, der nach Basel zu denjenigen, so vom Concil noch dort seien, sich begebe auch keine Gebote, Bullen, usw., so von diesen ausgehen möchten, zu achten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 07 05 Graz
Original

Reg Fr.III.: 26-488
schreibt Heinrich von Rosenberg, daß der österreichische Hubmeister momentan keinen Sold auszahlen kann

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1450 06 23 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 11-226
Chmel: 2638
erklärt, daß die Bereitschaft der Gff., Herren, Ritter u. Knechte des Fürstentums Österreich, einen Monat lang umsonst zu dienen, ihnen keinen Schaden bringen soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1450 07 26 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

benachrichtigt Stadt Wien, dass ihm Wolfgang Strobl vorgebracht habe, dass er in seiner Abwesenheit in die Acht gebracht worden sei und trotz des Nachweises seiner Unschuld keinen Freispruch hat erwirken können. befiehlt Strobl freies Geleit zu geben und seine Sache unverzüglich zu regeln

 

publiziert: Regg.F.III.
 1453 07 16 Graz
Kopial

Reg Fr.III.: 17-96
gebietet Bf. Reinhard von Worms, keinen unrechtmäßigen Zoll von Speyerern zu erheben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1454 02 18 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 15-109
gebietet Regensburg, keinen Gebrauch von ungerechter Verschreibung zuungunsten des Erasmus Lerchenfelder zu machen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1454 07 22 Wiener Neustadt
Kopial

erläßt an alle Reichsuntertanen den Befehl, keinen der flüchtigen Vorauer Chorherren aufzunehmen, sondern sie den Beauftragten des Stiftes auszuliefern.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 02 22 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 10-156
gebietet Mgf. Johann von Brandenburg keinen Guldenzoll an Bf. Johann von Würzburg zu entrichten

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 114):


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