Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 372):
geben

publiziert: Chmel
 1440 06 05 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0068
befiehlt der Stadt Schweinfurt, die zu Martini 1439 verfallene Reichssteuer per 100 Gulden rhein. dem Ludwig Grafen von Oettingen zu geben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1440 06 10 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 31-4
befiehlt sämtlichen Untertanen, Stephan Burckhart Geleit zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1440 11 04 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 0161
befiehlt dem Bürgermeister und Rath der Stadt Lübeck, dass die die auf Maria Geburt 1439 und 1440 verfallene gewöhnliche Steuer daselbst, dem Hartung von Clux, Ritter, geben und ausrichten sollen.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 07 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0203
befiehlt allen Reichsuntertanen, seinen vier Gesandten, die zum Tag nach Mainz reisen, freies Geleit zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 07 28 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0340
befiehlt Nördlingen, Heinrich von Pappenheim die 200 Gulden rhein. von des Ammanamtes wegen, die zu Martini verfallen waren, zu geben.

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 03 13 Innsbruck
Literaturbeleg

erklärt wie Hg. Albrecht 1370 01 17, dass alle Güter in der Oblei Hötting in die Propstei Innsbruck Steuer geben sollen, jene, die solche Güter kaufen, diese Steuer zu zahlen haben und befiehlt dem Hauptmann in Tirolund dem Propst in Innsbruck die Widerstrebenden dazu zu zwingen

 

publiziert: Chmel
 1442 04 03 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 0476
befiehlt der Stadt Dinkelsbühl, die gewöhnliche, für die Jahre 1439, 1440 und 1441 verfallene Stadtsteuer dem Ritter Burkhard von Homburg und den Kindern seines Bruders Albrecht von Homburg zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1442 04 03 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 0477
befiehlt der Stadt Dinkelsbühl, die gewöhnliche, für die Jahre 1439, 1440 und 1441 verfallene Stadtsteuer dem Ritter Burkhard von Homburg und den Kindern seines Bruders Albrecht von Homburg zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1442 04 03 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 0477
befiehlt der Stadt Weil, die gewöhnliche, für die Jahre 1439, 1440 und 1441 verfallene Stadtsteuer dem Ritter Burkhard von Homburg und den Kindern seines Bruders Albrecht von Homburg zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1442 04 03 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 0478
befiehlt dem Magistrate der Stadt Augsburg, die gewöhnliche jährliche Stadtsteuer per 400 Pfund Pfennig, die am St. Niclastage 1440 verfallen ist, dem Beren von Rechperg von Hohen-Rechperg zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1442 04 03 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 0478
befiehlt dem Magistrate der Stadt Augsburg, die gewöhnliche jährliche Stadtsteuer per 400 Pfund Pfennig, die am St. Niclastage 1441 verfallen ist, dem Beren von Rechperg von Hohen-Rechperg zu geben.

 

publiziert: Chmel
 1442 05 03 Nürnberg
Original

Chmel: 0506
befiehlt dem Rat zu Lübeck, die zu Maria Geburt 1441 verfallene gewöhnliche Steuer dem Ritter Hartung von Clux zu geben

 

publiziert: Chmel
 1442 07 21 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0764
befreyt die Judenschaft zu Frankfurt von aller Schatzsteuer auf fünf Jahre, es wäre denn, dass er (der Römische König) in dieser Zeit Kaiser würde, da sie sich mit ihm abgefunden hat, "von solicher stewr und erung wegen die sie uns zu geben nach emphahung unser kuniglichen crone pflichtig sind.".

 

publiziert: Regg.F.III.
 1442 07 26 Frankfurt
Original

Reg Fr.III.: 16-9
gebietet Juden in Gebieten des Bf. Halberstadt, fünf Wochen nach Datum des Briefs im kgl. Hof zu erscheinen, um mit seinen Amtleuten die Höhe der Krönungssteuer zu vereinbaren; gibt ihnen Geleit und befiehlt allen Reichsständen, Geleit zu geben

 

publiziert: Chmel
 1442 07 27 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0800
bestätigt dem Thomas Pfaffenlop und dessen Brüdern ihren Lehenhof zu Strassburg, den ihre Vorfahren von K. Karl IV. schon als ein früheres reichslehen empfangen haben, laut eines inserirten Briefes, geben zu Nüremberg 1361, Donnerstag nach Misericordia domini, welchen K. Sigmund bestätigt hatte. Basel 1434, Freytag vor St. Anthonientag.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 01 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 1013
bestätigt einen Freiheitsbrief K. Karl des IV. vom Jahre 1376, "geben zu Ach, Mittwoch vor S. Margaretentag," dass die von der Stadt Reuse jedesmahl zur Zeit der Wahl eines römischen Königs das Wahlgemach bauen, und zwischen derselben Stadt und dem Schlosse Capellen ewiglich zollfrey seyn sollen. (Auszug aus K. Karls IV. Brief.)

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 372):


Nach oben...