Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Literaturbeleg

erteilt den Mitgliedern des preußischen Bundes das Recht, während des Prozesses mit dem Deutschen Orden sich zu versammeln, einen Syndicus zu halten und Schoß zu erheben
Regestbeleg: Toeppen, Acten / 4, S. 95 n. 69, Transsumpt des Notars Raphael v. Schenkenberg in der Stadt Thorn
Empfänger:Preußen, Bund