erlaubt dem Hiltprand, Dietz, Moritz, Weitprecht, Wilhelm, Neithard und Daniel von Tungen, Vettern, in ihrem Markte Tungen zwey Jahrmärkte zuhalten, zu der ihnen am füglichsten Zeit. |
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Reichsregister: | T 74r | Empfänger: | Thüngen, Daniel von Thüngen, Dietz von Thüngen, Hildebrand von Thüngen, Moritz von Thüngen, Neithard von Thüngen, Weitprecht von Thüngen, Wilhelm von | Region: | Thüngen |
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