Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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publiziert: Chmel
 1486 10 11 Antwerpen
Reichsregister

Chmel: 7865
ändert die Gewohnheit und das Herkommen der Stadt Bibrach, vermöge welcher die Enkeln zu der Erbschaft ihrer Grossältern mit den Geschwistern ihrer Väter und Mütter nicht zugelassen wurden, dahin ab, dass künftig die Enkeln zu solchen Erbschaften nach Ordnung der gemeinen geschrieben Rechte zugelassen werden.
Reichsregister:T 5r-v
Empfänger:Biberach, Stadt
Region:Biberach