Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 552):
soll

unveröffentliche Sammlung
 1439 04 18 Innsbruck
Literaturbeleg

Hz. F. erklärt, daß die Bewilligung des Adels zu einer Hilfe und Steuer und deren Gewährung durch Städte, Märkte usw. denselben und allen Untertanen der Grafschaft Tirol an ihren Rechten keinerlei Abbruch gereichen soll

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0139
bestätigt Oberehnheim die Freyheit, dass sie von den Röm. Kaisern und Königen über ihre gewöhnliche Steuer nicht "ferer gedrungen" und bey ihren Gerichten erhalten werden soll; welche Freyheit sie von K. Carl IV. erhalten hatte

 

publiziert: Chmel
 1440 09 21 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0140
bestätigt derselben Stadt Ober-Ehenheim die Freiheit, dass die gewöhnliche Stadtsteuer nicht versetzt "noch in Jemands Hand verändert werden soll." (Von K. Carl IV. her.)

 

publiziert: Chmel
 1440 11 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0159
verleiht dem Albrecht Murher zu Gutenegk die ihm von Weiland Friedrich Greul erblich zugefallenen Lehen (die er in Jahresfrist benennen und schriftlich verzeichnen soll.)

 

unveröffentliche Sammlung
 1440-1493(keine Ortsangabe)
Kopial

gebietet Bf. von Bamberg, er soll seinem Dekan Wolfram verbieten weiterhin Nürnberger Bürger in weltlichen Dingen vor sein geistl. Gericht zu laden

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 02 02 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0217
bestätigt einen inserirten Brief K. Albrechts II. vom Jahre 1438, wodurch derselbe als Herzog von Oesterreich dem Jörgen Schek vom Walde, Ritter, und seinen Erben auf ewige Zeiten eine Mauth verliehen hat, die von allen (Geistliche ausgenommen) die Donau aufwärts Fahrenden bey dem Hause "zu dem Aggstein" bezahlt werden soll.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1441 07 27 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 5-7, 9-15
Chmel: 0338
bewilligt Eb. Jakob von Trier, daß die Grafschaft Diez vom Stift Trier zu Lehen gehen soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0870
erklärt, dass, nachdem Gumprecht von Neunar, Erbvogt der Kirche zu Köln, gleich seinen Vorfahren, Erbvögten derselben Kirche, das Recht gehabt, das Pferd, worauf der König zu Köln eingeritten, für sich zu behalten, es aber auf des Königs Ersuchen ihm wieder gegeben habe, dieser sein guter Wille und die Zurückstellung des Pferdes demselben, oder seinen Erben und Nachkommen, Erbvögten zu Köln, unnachtheilig seyn soll.

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 05 19 Nürnberg
Literaturbeleg

gebietet, daß im Umkreis von einer Meile um Rapperswil kein Markt gehalten werden soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 02 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0920
erklärt, dass man den Gawin von Schwamberg, Vetter genannt, welcher, vermöge vorgebrachten Zeugnisses von K. Ladislaus von Pohlen, von edlen Ahnen und Vorfahren in Pohlen herstammt, solcher seiner Geburt und "kuntschaft" an allen Orten geniessen lassen soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 09 Frankfurt
Reichsregister

Chmel: 0960
bestätigt als Gerhab des K. Ladislaus, Herzogs zu Luxenburg, dem Johann von Elcze und seiner Ehefrau Agnes von Coneren, als nächster Erbin des Hanns von Forste einen inserirten Brief des Herzogs Wenzel von Luxenburg, Dat. Bruxelle 19. Maij 1356, worin derselbe dem Hanns von Forste und seinen Erben, wegen getreuer Dienste, 30 kleine Florenzergulden auf dem Geleite zu Luxenburg jährlich zu Liechtmess fallend, zu Lehen so lange verschrieben hat, bis solche 30 mit 300 gulden gelöset werden; doch soll nach der Ablösung dieses Geld auf ihren Allodialgütern angelegt und von den Herzogen von Luxenburg zu Lehen rühren und empfangen werden.

 

publiziert: Chmel
 1442 08 27 Straßburg
Kopial

Chmel: 1046
verschreibt sich gegen den Grafen Friedrich von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch, dass der ihm vom Grafen gegebene (sub dat. Strassburg, Montag nach Bartholomä 1442) inserirte Brief, womit sich derselbe anheischig gemacht hat, seine Forderung und Zusprüche, so er zu ihm, als ältesten und regierenden Fürsten des Hauses Oesterreich hat, bey seinen (des Königs) Lebzeiten anstehen zu lassen, nach seinem Tode der gedachten Forderung unschädlich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1442 09 24 Zürich
Reichsregister

Chmel: 1134
erlässt einen Befehl, wie man mit Jenen verfahren soll, die von dem Hofgerichte zu Rotweil in die Acht gethan worden, solche aber verachten.

 

publiziert: Chmel
 1442 11 03 Besançon
Reichsregister

Chmel: 1215
erklärt, daß das Generalmandat wegen der Benefizien vom 19.Juli dem Bischof Walram von Utrecht nicht hinderlich sein soll, sich seiner Rechte zu bedienen

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 11 26 Konstanz
Original

gewährt der Diessenhofen die Gnade, dass sie in Zukunft der österreichische Vogt bei den Freiheiten, dem Herkommen und den Gewohnheiten der Stadt belassen soll

 

publiziert: Chmel
 1443 01 22 Innsbruck
Reichsregister

Chmel: 1367
bevollmächtigt den Bischof Silvester von Chiemsee, den Herrn Caspar (Schlick ) von Neuhaus, Burggrafen von Eger und Elnbogen, k. Canzler, und den Thomas Haselpach, Professor der heil. Schrift, als Gesandte in seinem Nahmen bey dem Reichstage, der am nächsten Lichtmesstage in Angelegenheit der Kirche zu Nürnberg gehalten werden soll.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 552):


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