Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 64):
dürfen

unveröffentliche Sammlung
 1439 09 12 Hall in Tirol
Literaturbeleg

Hz. F. befiehlt Einhaltung des Privileg der Bürger zu Hall in Tirol, auf allen landesfürstlichen Gewässern fischen zu dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1441 11 04 Graz
Literaturbeleg

bewilligt den von Feldkirchen wie alle anderen in Kärnten Handel und Gewerbe treiben zu dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1442 04 06 Innsbruck
Literaturbeleg

begnadet auf Bitte des Bf. Georg v. Brixen dessen Bürger zu Braunegg, dass die Gerichtleute in Taufers ihnen ihre Vorräte in der Stadt oder im Tal verkaufen dürfen

 

publiziert: Chmel
 1442 08 24 Straßburg
Reichsregister

Chmel: 1025
ertheilt den Herren von Lichtenberg die Freyheit, dass ihre Leute von keinem fremden ("furst herre oder stat") Herrn zu Bürgern aufgenommen werden dürfen, "und ob in yemand empfremdt were worden das in die widerumb geantwurt werdn ..."

 

publiziert: Chmel
 1444 Wien
Reichsregister

Chmel: 1632
erhebt, auf Vorstellung und Bitte seines Bruder Herzog Albrecht, das Schloss Hohenberg mit seinen Zugehörungen zu einer Herrschaft, und bewilligt, dass sich Friedrich von Hohenberg und seine Erben Herren von Hohenberg schreiben dürfen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 07 14 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

verleiht Ulrich, Oswald und Stephan Eitzinger die Gnade, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen

 

publiziert: Chmel
 1447(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Chmel: 2773 ?
verleiht Pfalzgraf Ludwig IV. das Privileg, verpfändetes Reichsgut auslösen zu dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 02 09 Wien
Literaturbeleg

bewilligt als Vormund Kg. Ladislaus dem Ulrich Eitzinger, Walthersdorf an der Vischa und andere Güter an Hans Rorbacher verkaufen zu dürfen

 

publiziert: Chmel
 1447 09 27 Wien
Reichsregister

Chmel: 2343
verwilligt dem Grafen Hugo von Montfort, dass die Bürger und Inwohner seiner Stadt Ymenstad den Wochenmarkt vom Dinstag künftig auf den Samstag verlegen dürfen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 01 20 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 14-450
erlaubt der Stadt Judenburg in Steiermark, jährlich zwei Jahrmärkte abhalten zu dürfen

 

publiziert: Chmel
 1449 04 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 2567
gestattet für sich und sein Mündel, Kg. Wladislaus, der Äbtissin Barbara und ihrem Konvent Traunkirchen, jährlich im Schankhaus des Klosters sieben Dreilinge Wein "ungeltfrei vom zaphen" ausschenken zu dürfen und verbietet jede Störung von Seite der Ungelter und Amtleute

 

unveröffentliche Sammlung
 1452 03 20 Rom
Literaturbeleg

erteilt Hans Ungnad die Freiheit, sich nicht vor seinen Landschrannen zu Graz, St. Veit und Laibach, sondern allein vor ihm stellen zu dürfen

 

publiziert: Chmel
 1452 12 08 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2970
gibt Heinrich von Randegg und seinen Brüdern Burkhard, Domherr zu Konstanz, Rudolf und Hans die Freiheit, daß sie und ihre Erben nur vor den Kaiser oder wem es mit ksl. Brief befohlen wird, und ihre Leute nur vor das Gericht, worin sie seßhaft sind, geladen werden sollen und Ächtern Aufenthalt gestatten dürfen.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1456 07 26 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 28-39, 32-118
Chmel: 3515 vgl.
erteilt Mgf. Albrecht das Privileg, das Landgericht Nürnberg auch außerhalb der Stadt hegen zu dürfen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 06 05 Wien
Original

Reg Fr.III.: 9-164
gestattet, daß alle Untertanen des Stifts Trier gg. weltl. Gerichte unmittelbar an den Eb. appellieren dürfen.

 

publiziert: Chmel
 1458 10 30 Wien
Kopial

Chmel: 3647
macht seinen Landleuten bekannt, daß die salzburgischen Städte und Märkte sich in Gerichtshändeln von Anwälten vertreten lassen dürfen

 

publiziert: Chmel
 1459(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Chmel: 3774
erteilt Baden bei Wien Privileg, daß nur Hausbesitzer Wein ausschenken dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 05 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

bewilligt Andreas Greissenegger Recht, Ochsen zu kaufen, diese mautfrei nach Kärnten zu treiben und weiterverkaufen zu dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 01 02 Wien
Original

gibt bekannt, daß die Neustädter schon von Alters her auf der Donau und auch anderswo ihre Waren mautfrei befördern und handeln dürfen

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 02 25 Graz
Literaturbeleg

überträgt die dem Wilhelm Baumkircher und seinem Sohn Andreas erteilte Erlaubnis, auf ihren Gütern die Gerichtsbarkeit ausüben zu dürfen, auch auf die Söhne des Andreas, Wilhelm und Georg

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 64):


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