Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 76):
Kammer

unveröffentliche Sammlung
 1442 12 19 Innsbruck
Literaturbeleg

erklärt Georg von Kammer und Albrecht von Rietheim wg. Beatrix Kagrerin in die Acht

 

unveröffentliche Sammlung
 1444 08 18 Nürnberg
Literaturbeleg

beauftragt Werner Overstolz, Gf. des Hochgerichts zu Köln und Deutschordensritter, sowie übrige Schöffen, Johann David von Liebenstadt freizulassen, wenn er zustimmt, seinen Streit mit dem Hochmeister Konrad von Erlichshausen vor dem König entscheiden lassen will, den Prozeß vom Mgf. Jakob von Baden abzuziehen und wieder an die kgl. Kammer zu übergeben

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 05 24 Wien
Literaturbeleg

verpfändet an Reinprecht von Wallsee für 4000 Goldgulden die Herrschaften Freistadt, Kammer, Attersee und die Pflegschaft zu Freistadt

 

unveröffentliche Sammlung
 1445-1450(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

Privilegienbestätigung Deutscher Orden und dessen Untertanen betr. Freiheit von der Gerichtsbarkeit des Kammer- und Hofgerichts, des Landgerichts der Nürnberger Burggrafen u. der heimlichen Gerichte in Westfalen

 

publiziert: Chmel
 1446 08 23 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 2135
befiehlt dem Pfleger zu Kammer, alle Einkünfte des Amtes dem Reinprecht von Wallsee abzuliefern

 

unveröffentliche Sammlung
 1450(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

mahnt, Hz. Ludwig d. Reichen von der Schatzung und Austreibung der Juden abzulassen, da diese zu des Reichs Kammer gehörten

 

publiziert: Chmel
 1453 04 07 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3036
ernennt den Hartung von Cappel, Doctor beyder Rechte, seine Rath zum Fiscal-Procurator des kaiserl. Fiscus und der k. Kammer im ganzen Reiche.

 

publiziert: Chmel
 1456 02 18 Graz
Reichsregister

Chmel: 3483
gestattet den 3 von ihm verordneten Kommissaren (siehe oben), von der Pön der Stadt Strassburg, die sie durch Uebereinkunft erhalten werden, 3 Theile zu behalten, das Viertel soll der kaiserl. Kammer gehören.

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 01 19(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

fordert von Memmingen Zahlung der Stadtsteuer an die ksl. Kammer

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 04 25 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 33-129
bestätigt bezüglich der Ansprüche der kaiserlichen Kammer Mgf. Albrechts von Brandenburg Teidung zwischen altem und neuem Rat usw. der Stadt Lüneburg und absolviert sie.

 

unveröffentliche Sammlung
 1460 01 30 Wien
Original

bekennt, daß er die Entscheidung des Streites zwischen seinem Kais. Kammer Procurator Fiscal und Burgermeister und Rat der Stadt Basel wegen des Schlosses Pfäffingen auf den nächsten Gerichtstag verschoben habe

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-436D
befiehlt der Stadt Kaufbeuren, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-437D
befiehlt der Stadt Pfullendorf, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-438D
befiehlt der Stadt Überlingen, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-439D
befiehlt der Stadt Buchhorn, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-440D
befiehlt der Stadt Memmingen, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-441D
befiehlt der Stadt Kempten, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-442D
befiehlt der Stadt Konstanz, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-443D
befiehlt der Stadt Biberach, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 11 13/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 32-444D
befiehlt der Stadt Esslingen, die jährlich pflichtige gewondlich Stadtsteuer zu zahlen, die sie an seine kaiserliche Kammer zu entrichten haben.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 76):


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