Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):
Ältesten

publiziert: Regg.F.III.
 1472 02 03 Wien
Original

Reg Fr.III.: 27-137
belehnt Christoph Malzkasten als Ältesten und Lehensträger seiner Brüder Wolfgang und Hans mit ererbten Lehen im Ftm. Österreich.

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 09 24 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

belehnt Oswald Eitzinger als Ältesten mit d. Lehen seiner Familie, bes. Schloß Schrattental etc.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1473 02 04 Graz
Original

Reg Fr.III.: 27-189, 29-176
belehnt Christoph Radmannsdorfer als Ältesten und Lehensträger seiner Brüder Otto und Leonhard mit den von ihrer Mutter Margarete ererbten Gütern aus der Pettauer Lehenschaft.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1475 12 04 Linz
Original

Reg Fr.III.: 27-277
Chmel: 7024
belehnt Christoph Fischbeck als Ältesten und Lehensträger seines Bruders Lienhart mit diversen Gütern und Zehnten in der Vorchdorfer und Linzer Pfarre.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1475 12 06 Linz
Original

Reg Fr.III.: 27-278
Chmel: 7025
belehnt Hans Melabrunner als Ältesten und Lehensträger seines Bruders Jörg mit dem von ihrem Vater Dankward ererbten Sitz Altenhof und diversen Gütern im Hzm. Österreich

 

unveröffentliche Sammlung
 1487(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bestätigt Marschallen von Pappenheim, daß dem Ältesten das Marschallamt zusteht.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 05 18 Innsbruck
Original

belehnt Hans von Ems als Ältesten für sich, seine Brüder und Vettern, nachdem frühere Briefe verlegt worden sind, aufs Neue mit der alten Ems, dem Vorhof im Flecken zu Ems samt allen dazugehörigen Freiheiten und Rechten, mit dem Blutbann in Ems und Dornbirn, mit der Neuen Burg zu Ems in der Reute, dem Burgstall Glopper und 60 Pfund Heller jährlicher Gült von der genannten Reute als rechtem Burglehen, mit den Silber- und Bleierzen nebst Bergwerken bei Ems, dem Schwefelbad zu Ems, den Schildhuben im Bregenzerwald sowie mit allen Gnaden, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bännen, Buschen, "Gejaiden", Mühlen, Mühlstätten, Fischenzen, Hölzern, Nutzen und Zugehören, welche sie vom Reich zu Lehen haben, und trägt ihm auf, bis nächsten Laurentiustag dem Grafen Konrad von Tübingen für ihn und das Reich die vorgeschriebenen Gelübde und Eide zu leisten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1490 03 27 Linz
Original

verleiht Wilhelm von Bibra als dem Ältesten der Familie und seinem Vetter Anton den Blutbann in ihren Flecken Ober- und Nieder-Walbach, das Recht, "ein halsgericht stock und Galgen aufzurichten" und "ein Gericht machen, halten uben und gebrauchen und das mit einem redlichen vernünfftigen Mann als einem Richter oder Schultheissen und zwelf aufrechte unversprochen Mannen die in denselben felcken oder auf andern ihren guttern gesessen" ausgestattet werden soll. Sie sollen die peinliche Befragung durchführen und aufgrund eines jeden Bekenntnis oder offenbaren Misshandlung nach Ordnung und Satzung des heiligen Reichs die "Ubeltetigen verlewmbten lewten" rechten strafen und richten, wenn die Schuldigen im Felcken Walbach oder auf den Gütern im Umkreis einer Meile ergriffen werden.

 

Fundstellen 1 bis 8 (von 8):


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