Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):
müssen

unveröffentliche Sammlung
 1440 12 01 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt Radkersburg die Gnade, keinen auf Christen lautenden Schuldbrief Juden aushändigen zu müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1443 09 25 Graz
Literaturbeleg

entscheidet, daß die Leute von Cordenons ihre Häuser in Portenau bewohnen oder verkaufen müssen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1445 11 26 Wien
Literaturbeleg

verkündet Urteil in Sachen Lauingen gg. von Oettingen, diese müssen 5233 rh. fl. Schadenersatz leisten

 

unveröffentliche Sammlung
 1446 07 09 Wien
Literaturbeleg

vertagt Urteil im Streit Lauingen gegen Frauen-Riedhausen auf 45 Tage, weil der Prokurator der Stadt sich auf frühere Urteilsbriefe berufen hat, die vorgelegt werden müssen; der Beschluß soll den Bauern von Frauen-Riedhausen verkündet werden

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 06 05 Wien
Original

Reg Fr.III.: 5-124, 9-163, 33-135
gewährt Eb. Johann von Trier, daß seine Untertanen nicht vor den Westfälischen freien Gerichten erscheinen müssen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1458 09 16 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 24-207
verspricht dem Hans v. Bommersheim, Landkomtur in Österreich, weiteren Verschreibungen des Hochmeisters des Deutschen Ordens auf Stücke der Ballei seine Zustimmung nicht zu erteilen; der Hochmeister hatte das Haus Sonntag an Achaz Bohunko für 1657 fl. ung. verpfändet u. Bommersheim das Geld zu zahlen übernehmen müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 11 08 Wien
Literaturbeleg

gibt EB von Salzburg Gnade, daß seine Untertanen nicht persönlich vor Landschrannen des erscheinen müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1459 12 13 Wien
Literaturbeleg

gibt Klaus und Heinrich Schultheiß das Recht, sich in allen Reichsstädten als Reichsbürger niederzulassen, ohne zünftische Pflichten erfüllen zu müssen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 03 16 Graz
Literaturbeleg

sagt Friedrich von Castelbarco zu, Schloß Gurnitz nur dem Kaiser und seinen Erben zur Einlösung geben zu müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1463(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

bewilligt den Gff. Haug und Ulrich von Montfort, daß alle freien auf ihren Herrschaften wohnenden Leute nur sie als Schirmer anerkennen müssen

 

publiziert: Chmel
 1463 03 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

Chmel: 3973
verordnet zugunsten der Stadt Nördlingen, daß appellierende Bürger einen Eid ablegen müssen, daß nicht wegen Prozeßverschleppung appellieren

 

unveröffentliche Sammlung
 1463 03 23 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

bewilligt Jörg Ungnad, sich in Streitsachen nur vor ihm verantworten zu müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1464 10 15 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt einen Schuldbrieff Ulrichs von Grafenegg über 1000 Unger und Dukaten, die er auf den vergangenen Martinstag hätte zahlen müssen, für nichtig, da er ihn anderweitig mit einem geldbrief versorgt

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 01 14 unbekannt
Kopial

verlängert der Stadt Rothenburg und ihren Hintersassen das Privileg, keinen Guldenzoll auf den an der Tauber oder der Vorpach gekauften, verkauften bzw. hin- und her transprotierten Weines an Würzburg bezahlen zu müssen, wie es dem Brauch und Herkommen entsprach.[ ist jetzt unter 1463 04 05 eingeordnet]

 

unveröffentliche Sammlung
 1466 03 14 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

bewilligt dem Christian Kellner, Bürger zu Rottenmann, von den 200 Pfund Pfennige Schulden an leonhard Angrer, jährlich nur 25 Pfund Pfennige zahlen zu müssen, bis die Schuld beglichen ist

 

publiziert: Chmel
 1467 01 31 Linz
Literaturbeleg

Chmel: 4891
schreibt seinen Hauptleuten, daß seine Leute Steyr haben verlassen müssen

 

publiziert: Chmel
 1468 09 22 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5479
bestimmt, daß die Klosterleute und andere, die im Burgfrieden von Krems und Stein Häuser, Höfe und Weingärten haben, mit den Städten steuern müssen

 

publiziert: Chmel
 1468 10 21 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5501
befiehlt, die Stadt Enns mehr zu befestigen, wobei die Nachbarn von drei Meilen im Umkreis roboten müssen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 05 31 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 29-187
erlaubt der Stadt Laibach, in die Stadt geflohene Hintersassen nicht zurückschicken zu müssen

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 12 05 Graz
Kopial

erteilt dem Konstanzer Heilig-Geist-Spital das Recht, daß Ammannrichter und die ganze Gemeinde von Sipplingen dem Spital schwören müssen.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 21):


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