Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):
möchten

unveröffentliche Sammlung
 1447 12 12 Wiener Neustadt
Kopial

gebietet allen Fürsten Herren und Städten, keinen zu geleiten, der nach Basel zu denjenigen, so vom Concil noch dort seien, sich begebe auch keine Gebote, Bullen, usw., so von diesen ausgehen möchten, zu achten

 

unveröffentliche Sammlung
 1458 08 13 Wiener Neustadt
Original

teilt Hans Frodnacher und dem Richter und Rat von Krems und Stein mit, daß er ihnen 2 Büchsenmacher geschickt habe; der Hubmeister wird ihnen auf seinen Befehl 2 "Zenttn" Pulver zusenden, desgleichen Pfeile, sollte er keine haben, dann möchten sie selbst solche besorgen. Auch Volk wird ihnen zu Hilfe geschickt werden.

 

publiziert: Chmel
 1470 12 17 Graz
Reichsregister

Chmel: 6175
Brief, womit er die Stadt Coburg (wider welche auf die Klage weil. Eckarien Zehenters und nachmahls Kunigundens, seiner Witwe und Kinder, dass derselbe Stadtrath die wegen eines an dem gedachten Zehenter und seiner ehelichen Hausfrau begangenen Handels in Reichsacht und Aberacht erkannten Jacob und Eckarien Bach in der gemeldten Stadt enthalten habe, etliche Urtheile und Processe ergangen und vielleicht weiter ergehen möchten), von allen diesen Urteilen und Processen auf die Vorstellung Albrechts, Churfürsten zu Brandenburg absolvirt und entledigt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 02 26 Andernach
Literaturbeleg

fragt um Kf. Albrecht Achilles' Meinung, ob es angemessen sei, daß Hz. Albrecht von Sachsen für seinen weiteren Verbleib beim Heer bis Ostern tägl. 310 fl., also insgesamt 17.000 fl, davon 10.000 fl sofort verlange; Zettel: der kf. soll Hz. Albrecht sowie Gf. Eberhard v. Württemberg schreiben, daß man diese Woche Linz stürmen wolle, wozu sie ihr Kriegsvolk herleihen möchten

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1492 10 24 Linz
Original

Reg Fr.III.: 16-224
Chmel: 8862
erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

 

Fundstellen 1 bis 5 (von 5):


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