Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
gültig

unveröffentliche Sammlung
 1444 02 15 s.l.
Original

überträgt im Namen seines Mündels Ladislaus den vom Ungeld befreiten Ausschank zu Dürnstein bis dahin auf dem alten Pfarrhof gültig auf den Stiftskeller daselbst.

 

publiziert: Chmel
 1446 03 28 Wien
Reichsregister

Chmel: 2049
gibt dem Bischof Peter von Waizen, dem Ladislaus von Palovitz, dem Gregor Bodo und andern Abgeordneten der ungarischen Stände einen Sicherheits- und Geleitsbrief, dass sie mit einem Gefolge von hächstens 200 Reitern an seinen Hof kommen mögen in Geschäften, welche das Wohl des Reiches und des Königs Ladislaus angehen, gültig auf 50 Tage

 

publiziert: Chmel
 1454 09 16 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 3250
gibt dem Magister Paul Rossy, Doctor der Medicin, einen Passbrief, gültig auf 2 Jahre.

 

unveröffentliche Sammlung
 1456 07 30 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

erklärt, da Wilhelm Maxlrainer wegen Ansprüche auf die Feste Schenna nicht erschienen ist, altes Urteil für Hz. Sigmund für gültig

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 08 17 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

richtet eine Supplication [Bitte] an den Papst, Jacob Püttrichs Urteile, die dieser gegen Würzburg erwirkt hat, durch eine Bulle zu konfirmieren und Püttrich aus dem Bann zu lassen [Kommentar: Die Stadt Würzburg hatte, nachdem das kaiserliche Kammergericht Urteile gesprochen und der Kaiser über Würzburg die Acht und die Aberacht verhängt hatte, durch Appellation an den Papst wohl 1461 bewirkt, dass Püttrich in den Bann gesprochen wurde, weshalb die Urteile nicht gültig gewesen sein sollen, siehe Quittanz Büttrich in Ratsbuch 5.]

 

publiziert: Chmel
 1469 09 17 Graz
Reichsregister

Chmel: 5702
erklärt, dass, falls der Stadt Augsburg oder jemand Anderem wider die Privilegien des Hochstiftes und Capitels daselbst eine Freyheit aus Irrthum wäre von Ihm gegeben worden, dieselbe nicht gültig sey.

 

unveröffentliche Sammlung
 1476 07 26 Wiener Neustadt
Original

erklärt die Verlängerung des Regensburger Landfriedens für die Städte Nürnberg, Dinkelsbühl usw. als ebenso gültig

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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