Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):
fügen

publiziert: Regg.F.III.
 1443 10 18 Wien
Original

Reg Fr.III.: 11-53
befiehlt der Altstadt Magdeburg, sich dem Urteil der Schiedsrichter zu fügen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 06 08 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 14-233
befiehlt Abt von St. Lambrecht, sich dem von Lienhart Harracher, Tristam von Teufenbach und Andreas Ramung gemachten Taiding zwischen ihm und den von Neumarkt zu fügen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 03 21 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gebietet Hzz. Erich und Wartislaw von Wolgast und Barth, sich den Mgff. von Brandenburg zu fügen

 

unveröffentliche Sammlung
 1466 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

befiehlt Rottenmann, sich zu fügen, daß die dortige Pfarrkirche durch den dortigen Propst besetzt wird

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 01 08/ ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet der Stadt Biberach, sich dem Urteil in der Streitsache mit Hans Bitterlin zu fügen

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 07 26 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

schreibt an Ravensburg wegen Altdorf und gebietet, es in seinen Rechten nicht einzuschränken und sich dem kaiserlichen Urteil zu fügen

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 03 15 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet auf Klage des Hans Meyer genannt Abenteurer aus Mühldorf Jörg Schaumberg zu Lauterburg, seine Fehde gegen den Bf. von Salzburg einzustellen und sich dem Recht zu fügen

 

Fundstellen 1 bis 7 (von 7):


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