Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):
bekümmern

publiziert: Chmel
 1440 05 24 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0060
ertheilt dem Ekkart Westranse von Danzig einen Gunstbrief, "dass er der Stadt Wismar Leute, Haab und Gut überall in dem Lande Preussen auf Recht aufhalten, bekümmern und arrestiren wie auch 2 eben so gute Schiffe deren von Lübeck, wie ihm zwey Schiffe zu Danzig Heinrich Rapesilber, Bürgermeister zu Lübeck, von wegen der Bürger zu Wismar, mit schönen Worten aus der Hand gebracht, auch arrestiren möge, bis ihm von denen von Wismar um sein genommenes Haab und Gut, und von dem obged. Bürgermeister wegen der Schiffe genug gethan wird."

 

publiziert: Chmel
 1443 06 01 Wien
Literaturbeleg

Chmel: 1455
befiehlt Niklas Sack, Pfarrer zu Ganawitz, das Kl. Seitz nicht zu bekümmern

 

publiziert: Chmel
 1446 04 25 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2079
erlässt ein Patent ins Reich, dass man wegen etwaigen Forderungen an die Herzoge von Bayern die Bürger der Stadt Ingolstadt nicht angreifen, beschädigen, aufhalten, bekümmern noch beschweren soll, sondern sie mögen bey ihrer Freyheit, für die Fürsten von Bayern nicht verbunden seyn, unangetastet bleiben.

 

publiziert: Chmel
 1446 07 30 Wien
Reichsregister

Chmel: 2123
erklärt, dass Johann von Stralen wegen der wider Franken von Börssel erlangten Erklärung der Reichsacht die Bürger der Stadt Briel an Leib und Gut nicht bekümmern mag, und ob auf solche Acht etwas angestastet worden, soll es ledig seyn.

 

publiziert: Chmel
 1487 11 07 Ulm
Reichsregister

Chmel: 8179
erlässt ein Patent ins Reichs, dass man den Jacob und Hanns Vittel, Vettern, welche wider den auf nächstgehaltenen Tag zu Frankfurt beschlossenen und ausgeschriebenen Frieden, Ulrichen Schaller und Hannsen Hasslach auf des Reiches Strassen angegriffen, gefänglich in das Schloss Adeltzheim geführt und allererst hernach der Stadt Augsburg, deren Diener dieselben Gefangenen sind, ihre Feindsbriefe zugesandt und darum mit ihren Helfern in die Reichsacht erklärt worden sind, und ihre Helfer, ihr Leib und gut aufhalten, fahen, bekümmern und wider sie verfahren soll, als sich gegen des Reichs offenbare Aechter zu thun gebührt.

 

unveröffentliche Sammlung
 1489 05 08 Innsbruck
Original

gebietet von Brandenburg, Eichstätt nicht mit Landgericht zu bekümmern

 

Fundstellen 1 bis 6 (von 6):


Nach oben...