Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):
Räthe

publiziert: Chmel
 1452 11 15 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 2959
erklärt, erläutert und gibt von Neuem die Freyheit der Herrschaft Hohemberg, dass Niemand die Räthe und Bürger der Städte Rotemburg und Ehingen am Neckar, Horw, Haierloch, Schönberg, Pinssdorf, Oberndorf und aller anderen Städte in der vorgenanten Herrschaft und alle Inwohner derselben Herrschaft an des Reichs Hofgerichte, Landgerichte und andere sonstige Gerichte laden soll, auch dass dieselben Städte und Leute Aechtern und Aberächtern Aufenthalt geben mögen.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1467 06 05 Wiener Neustadt
Reichsregister

Reg Fr.III.: 4-440 †
Chmel: 5031
bevollmächtigt den Bischof Ulrich von Passau ("unserm fürsten gevattern Römischen kannczler liben andechtigen"), den Herzog Sigmund von Oesterreich, den Freiherrn Ulrich von Gravenegk ("unserm haubtman wider die gemelten Türgken") und den Heinrich von Pappenheim, Reichs-Erbmarschall, seines Räthe, als seine Gesandten auf dem von ihm festgesetzten Tag wegen des Türkenzuges mit den dahin berufenen Fürsten zu unterhandeln

 

publiziert: Chmel
 1471 05 25 Graz
Reichsregister

Chmel: 6216
K. Friedrich gibt dem Magistrate der Stadt Strassburg das Privilegium, dass bey vorkommenden Fällen nicht der gesammte Rath den verlangten Eid nothwendig abzulegen brauche, sondern durch 2 oder 3 Räthe sich vertreten lassen könne.

 

Fundstellen 1 bis 3 (von 3):


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