Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):
Püttrichs

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 21(keine Ortsangabe)
Deperditum

das kgl. Kammergericht spricht auf Ersuchen Jakob Püttrichs die Stadt Würzburg in die Acht wegen der nicht erfolgten Zahlung einer Entschädigungssumme an Gamereth und Jakob Püttrich.

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 09 20/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

schlägt auf Ersuchen der in die Acht genommenen Stadt Würzburg in der Streitsache zwischen Jakob Püttrich und der Stadt Würzburg zur gütlichen Einigung vor, dass die Stadt Würzburg Jacob Püttrich und seinem Sohn Gamereth zu beider Lebzeiten 350 Gulden jährlich, in vier Raten und mit "vergewissen mit den von Nürnberg" [mit Wissen derer von Nürnberg], ausbezahlen solle, womit alle Ansprüche Püttrichs abgeglichen seien und die von Würzburg Absolution erhalten sollen. Sofern Würzburg diesem Vorschlag nicht nachkomme, sollen Püttrichs rechtskräftig bestätigte Forderungen ungeschmälert fortbestehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 08 17 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

richtet eine Supplication [Bitte] an den Papst, Jacob Püttrichs Urteile, die dieser gegen Würzburg erwirkt hat, durch eine Bulle zu konfirmieren und Püttrich aus dem Bann zu lassen [Kommentar: Die Stadt Würzburg hatte, nachdem das kaiserliche Kammergericht Urteile gesprochen und der Kaiser über Würzburg die Acht und die Aberacht verhängt hatte, durch Appellation an den Papst wohl 1461 bewirkt, dass Püttrich in den Bann gesprochen wurde, weshalb die Urteile nicht gültig gewesen sein sollen, siehe Quittanz Büttrich in Ratsbuch 5.]

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

Fundstellen 1 bis 4 (von 4):


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