Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):
Püttrich

publiziert: Chmel
 1445 08 26 Wien
Reichsregister

Chmel: 1951
bestätigt dem Jacob Püttrich zu Reichartzhausen die Privilegien, insbesondere einen Brief von Herzog Albrecht von Bayern für Jacob über den Wegzoll zu Reicharczhausen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 11(keine Ortsangabe)
Deperditum

verpflichtet mit Urteil des kgl. Kammergerichts die Stadt Würzburg in der Streitsache mit JaKob Püttrich zur Zahlung einer Gesamtsumme von 6728 Florentiner Gulden und drei ungarische Gulden an JaKob Püttrich als Entschädigung für erlittene Schäden und für die im Verlauf des Streits entstandenen Kosten.

 

publiziert: Chmel
 1447 01 14 Wien
Reichsregister

Chmel: 2226
bestätigt den Kauf, wodurch Hanns Püttrich der ältere zu Bäsing vom Eberhard von Freyberg zu Achsteten und Maternus seinem Sohne die Herrlichkeit und das Burgstal zu Winckel mit aller Zugehör und ettlich andere Stücke und Güter zu Winckel erkauft hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 01 21(keine Ortsangabe)
Deperditum

das kgl. Kammergericht spricht auf Ersuchen Jakob Püttrichs die Stadt Würzburg in die Acht wegen der nicht erfolgten Zahlung einer Entschädigungssumme an Gamereth und Jakob Püttrich.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 07 04(keine Ortsangabe)
Deperditum

gibt Jakob Püttrich mit Urteil des kgl. Kammergerichts die Anleite auf die Leiber, Habe und Güter derer von Würzburg

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 07 24(keine Ortsangabe)
Deperditum

Das kgl. Kammergericht spricht Jakob Püttrich "nütz und gewere" über "leybe habe und gutere" derer von Würzburg zu wegen Nichtbeachtung des Kammergerichtsurteils von 1447 01 11, mit welchem Würzburg zur Zahlung einer Entschädigungssumme an Jacob Püttrich verpflichtet worden ist.

 

unveröffentliche Sammlung
 1447 07 24/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet Pfgf. Albrecht bei Rhein im Streitfall zwischen Jakob Püttrich, dessen Sohn Gamereth und der Stadt Würzburg Püttrich bezüglich der Leibe und Güter derer von Würzburg "zuanleiytten".

 

unveröffentliche Sammlung
 1448 09 20/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

schlägt auf Ersuchen der in die Acht genommenen Stadt Würzburg in der Streitsache zwischen Jakob Püttrich und der Stadt Würzburg zur gütlichen Einigung vor, dass die Stadt Würzburg Jacob Püttrich und seinem Sohn Gamereth zu beider Lebzeiten 350 Gulden jährlich, in vier Raten und mit "vergewissen mit den von Nürnberg" [mit Wissen derer von Nürnberg], ausbezahlen solle, womit alle Ansprüche Püttrichs abgeglichen seien und die von Würzburg Absolution erhalten sollen. Sofern Würzburg diesem Vorschlag nicht nachkomme, sollen Püttrichs rechtskräftig bestätigte Forderungen ungeschmälert fortbestehen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1449 02 04(keine Ortsangabe)
Deperditum

gebietet laut Urteil des kgl. Kammergerichts in der Streitsache zwischen JaKob Püttrich und der Stadt Würzburg, dass die Stadt Würzburg, nachdem sie ein Güteangebot KF.s ausgeschlagen hat (s. 1448 09 20/vor] innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen die zuvor vom Kammergericht festgelegte Entschädigungssumme (s. 1447 Januar 11) bezahlen solle, wobei Püttrich gegenüber dem Gericht diese Schadenssummen zu rechtfertigen habe.

 

unveröffentliche Sammlung
 1449 08 16(keine Ortsangabe)
Deperditum

RF-III: 14/492
spricht die Stadt Würzburg in die Aberacht, nachdem sie einem Urteil des kgl. Kammergerichts auf Zahlung einer Entschädigungssumme an Jakob Püttrich [s. 1449 Februar 4] nicht nachgekommen ist.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 08 16 St. Veit in Kärnten
Original

Reg Fr.III.: 10-83
gebietet Hz. Wilhelm von Sachsen Vollzug der Acht gg. Würzburg in Sachen Püttrich

 

publiziert: Regg.F.III.
 1449 08 16 St. Veit in Kärnten
Kopial

Reg Fr.III.: 14-492, 4-155 †
gebietet allen Reichsuntertanen Vollzug der Acht gg. Stadt Würzburg wegen Püttrich

 

unveröffentliche Sammlung
 1453 04 18 /vor(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

beauftragt Walter von Hürnheim, im Rahmen der am Kammergericht verhandelten Streitsache zwischen Jakob Püttrich von Reichartshausen und der Stadt Nördlingen eine Beweiserhebung vorzunehmen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1453 08 21 Graz
Kopial

delegiert den Streit (Püttrich) zur gütlichen Einigung an Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg

 

publiziert: Regg.F.III.
 1453 08 21 Graz
Deperditum

Reg Fr.III.: 19-390 †
beauftragt Augsburg u. Nürnberg mit gütlicher Beilegung des Streits Jakob Püttrich gg. Würzburg u. Nördlingen

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 01 17 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 28-269
gebietet Nürnberg, die von ihm auf Klage des Jakob Püttrich v. Reichartshausen über Würzburg verhängte Achte zu beachten

 

unveröffentliche Sammlung
 1461 03 07/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

erlässt Gebotsbrief an die Stadt Würzburg in Sachen Püttrich

 

publiziert: Regg.F.III.
 1461 03 20 Graz
Original

Reg Fr.III.: 28-277
benachrichtigt Nürnberg von der Vernichtung der Ladung der Stadt in Sachen Püttrich gegen Würzburg

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 08 17 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

richtet eine Supplication [Bitte] an den Papst, Jacob Püttrichs Urteile, die dieser gegen Würzburg erwirkt hat, durch eine Bulle zu konfirmieren und Püttrich aus dem Bann zu lassen [Kommentar: Die Stadt Würzburg hatte, nachdem das kaiserliche Kammergericht Urteile gesprochen und der Kaiser über Würzburg die Acht und die Aberacht verhängt hatte, durch Appellation an den Papst wohl 1461 bewirkt, dass Püttrich in den Bann gesprochen wurde, weshalb die Urteile nicht gültig gewesen sein sollen, siehe Quittanz Büttrich in Ratsbuch 5.]

 

unveröffentliche Sammlung
 1487 04 26 [Nürnberg]
Deperditum

erteilt der Stadt Würzburg, die sich noch immer in Acht und Aberacht befindet, Absolution. Urkunde war besiegelt.\\[W9]\\Kommentar: Diese erste am 26. April ausgestellte Urkunde ist offenbar verloren. Die im Stadtarchiv vorhandene Urkunde U 45, mit welcher die Stadt aus der seit dem 16.08.1449 aufgrund des Streits mit Jacob Püttrich bestehenden Acht und Aberacht entlassen wird und sich keinen fremden Gerichten verantworten muss, ist vermutlich auf den 26. April zurückdatiert worden, denn die erste "untugliche" Urkunde wurde im Austausch zurückgegeben. Für diesen Austausch war offenbar der Nachweis der gütlichen Einigung der Stadt Würzburg mit Gamereth Püttrich nötig, denn gleichzeitig mit der ersten Urkunde wird dem Gesandten der Stadt in Nürnberg, Konrad Geckenheim, auch eine Kopie des Vertrages zwischen Stadt und Gamereth Püttrich [gütliche Einigung mit Abfindung Püttrichs erfolgte 1480 siehe Ratsbuch Nr. 5, Bericht des Stadtschreibers] als Verhandlungsgrundlage ausgehändigt.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 20):


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