Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 1 (von 1):
Missethäter

publiziert: Chmel
 1470 09 11 Graz
Reichsregister

Chmel: 6101
K. Friedrich gestattet den edlen Heinrich, Conrad, Jörg, Rudolph und Sigmund, Gebrüdern von Pappenheim, Reichs-Erbmarschällen, durch 6 Jahre in ihren Gerichten offenkundige oder selbstgeständige Missethäter nach Erkenntniss der gesetzten Richter ohne Uebersagen der bisher gewöhnlichen 7 Zeugen richten zu dürfen.

 

Fundstellen 1 bis 1 (von 1):


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