Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

Suche

Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 24):
Kurfürsten

unveröffentliche Sammlung
 1442 08 13 Frankfurt
Literaturbeleg

Vereinbarungen Kg. F. und der Kff. über die Treffpunkte und Treffzeiten ihrer an Papst und Konzil abzuordnenden Gesandten

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 01 02 St. Veit in Kärnten
Kopial

Reg Fr.III.: 14-225
bittet die Sendboten der Kurfürsten wg Tag zu Nürnberg am 21. Mai 1444

 

publiziert: Regg.F.III.
 1444 09 25 Nürnberg
Original

Reg Fr.III.: 14-270
befiehlt der Stadt Windsheim, auf Grund der Beschlüsse des Nürnberger Reichstages, zur Abwehr des "fremden Volkes aus Frankreich" (der Armagnaken), das in Deutschland eingebrochen sei und namentlich den Kurfürsten Ludwig von der Pfalz bedränge, auf den Tag St. Galli (16. Okt.) ihr Kontingent von 10 Reisigen nach Straßburg zu schicken

 

unveröffentliche Sammlung
 1451 02 06 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

verweist Konrad v. Linden, der gg. Stadt Frankfurt/Oder geklagt hat, an Gerichte des Kurfürsten

 

publiziert: Chmel
 1471 08 13 Regensburg
Reichsregister

Chmel: 6404
befiehlt den Ständen und Untertanen der Herzogtümer und Fürstentümer Stettin, Pommern, der Kaschuben, Wenden und Rügen wiederholt, dem Kurfürsten Albrecht von Brandenburg etc. zu gehorsamen. (It. jeder Landschaft insbesondere ein gleicher Befehl zugeschickt.)

 

publiziert: Chmel
 1471 08 27 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 6438
nimmt den Hans Funck, Bürger zu Erfurt, seine Ehefrau und ihre Kinder samt ihrem Hab und Gut in des Reiches Schutz und Schirm und gibt ihnen die Freiheit, dass sie nur vor dem Kaiser oder Könige oder dem Kurfürsten von Mainz und seinem Richter zu Erfurt belangt werden können.

 

unveröffentliche Sammlung
 1472 07 10 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt zugunsten des Kurfürsten Ernst und des Herzogs Albrecht von Sachsen gegen den Stuhlherrn des Freistuhls zu Volkmarsen Rabe von Kanstein, den Freigrafen zu Volkmarsen Heinrich Schmidt und Lipman von Musebach einen Urteilsbrief aus

 

unveröffentliche Sammlung
 1473 02 26 /ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gebietet allen Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren und Freien in lateinischer Sprache, die Feinde des Grafen Otto IV. von Henneberg, nämlich Frowin von Hutten und Philipp von Thüngen nicht zu hausen oder zu beherbergen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 15/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

erteilt ein Generalmandat an die Kurfürsten, Fürsten, Grafen etc., Gf. Gerhard von Oldenburg Beistand zu leisten

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 15/ca.(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

stellt einen Botenbrief an eine unbekannte Person aus, die die Mandate an die Kurfürsten, Fürsten, Grafen etc., Gf. Gerhard von Oldenburg Beistand zu leisten, überreichen soll

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt der Stadt Luzern und ihr Zugewandten mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Kopial

teilt Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Konstanz mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Original

teilt Überlingen und dem Bodenseestädtebund mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt bei Verlust ihrer Freiheiten und einer Pön von 100 Mark, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

teilt den acht Orten der Eidgenossen mit, daß er mit Zustimmung der Kurfürsten und Fürsten den Papst ersucht habe, den zum Konstanzer Bischof erwählten Otto von Sonnenberg zu bestätigen. Auf die Nachricht, daß aufgrund päpstlicher Briefe Dr. Ludwig von Freiberg Anspruch auf das Bistum erhebe, hat er dem Domkapitel befohlen, die Güter und Rechte des Hochstifts zu bewachen und ihm zu diesem Zweck Heinrich von Randegg beigeordnet. Er gebietet der Stadt, dafür zu sorgen, daß niemand die Stadt betrete, dessen Erscheinen Aufruhr oder Unwillen errege, und daß weiterhin nichts geschehe, was dem Erwählten und seinen Anhängern schädlich sei.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1475 04 08 Köln
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-615 †
teilt Heinrich von Randegg mit, daß er nach der Wahl Ottos von Sonnenberg zum Konstanzer Bischof dem Papst geschrieben habe, diesen als Bischof zu konfirmieren. Der Papst tat dies nicht, sondern gab vielmehr Ludwig von Freiberg die päpstlichen Briefe. Der Papst anerkenne die Wahl des Kapitels und dessen Rechte nicht; er mißachte seine und des Reichs Obrigkeit, was er als röm. Kaiser und oberster Vogt der Kirche nicht dulden könne. will mit Rat der Kurfürsten Otto im Besitz des Stifts bleiben lassen und gebietet Heinrich v. Randegg daher, an des Kaisers statt und in seinem Namen die Schlösser, Städte, weltlichen Güter und Gerechtigkeiten gemeinsam mit Dompropst, Dekan und Kapitel zu ^fürsehen, innhaben und bewaren^, damit Reich und Stift kein Schaden erwachse. Er gibt ihm zudem Vollmacht, die Ämter des Stifts zu besetzen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 05 10 Wiener Neustadt
Kopial

Reg Fr.III.: 23-640
an alle Kurfürsten usw. gebietet erneut, Otto von Sonnenberg als Konstanzer Bischof anzuerkennen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1477 04 02 Wien
Literaturbeleg

bittet die Kff. u. Fürsten von Sachsen, Pfingsten in Frankfurt zu sein u. von dort aus Ehz. Maximilian nach Burgund zu Maria zu begleiten.

 

unveröffentliche Sammlung
 1478 01 31(keine Ortsangabe)
Literaturbeleg

gibt den Kurfürsten Ernst und Albrecht von Sachsen in Erfüllung einer 1443 erteilten Zusicherung die Befugnis einer Niederlagserrichtung zu Wittenberg

 

publiziert: Regg.F.III.
 1485 11 04 - 21(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 23-718 †
lädt die Kff. und etliche n.n. Fürsten (einzeln) zu einem Tag nach Würzburg

 

publiziert: Chmel
 1486 10 04 Antwerpen
Reichsregister

Chmel: 7862
bevollmächtigt den Sigmund zu Pappenheim, Reichserbmarschall, den nächsthin durch den Kaiser oder Röm. König die Reichs- und Kurfürsten zu Unterhaltung der kaiserl. Erblande auf die Reichsstädte gemachten Anschlag einzunehmen etc.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 24):


Nach oben...