Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):
Händen

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0212
befiehlt der Stadt Ulm, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Ulm befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Ulm zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Augsburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Augsburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Augsburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Straßburg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Straßburg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Straßburg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Chmel
 1441 01 27 Wiener Neustadt
Reichsregister

Chmel: 0213
befiehlt der Stadt Nürnberg, dass, gleich wie Alles, es sey Gold, Silber oder Gült, Kleinod, Brief oder anderes, so den obengenannten 2 Stiftungen (zu Ingolstadt) gehört, und sich jetzt zu Nürnberg befindet, königliche Sicherheit und Geleit, Kraft dieses gegenwärtigen Briefes hat, also auch, was künftig von wegen dieser beyden Stiftungen der Stadt Nürnberg zugebracht würde, die Stadt in treuen Händen versorgen, bewahren, Sicherheit und Geleit geben, denselben Stiftungen, auf wess immer Verbieten und Verhaften, nicht aufsagen, sondern ihnen möglichst behülflich seyn soll.

 

publiziert: Regg.F.III. / Chmel
 1454 04 22 Wiener Neustadt
Original

Reg Fr.III.: 10-109
Chmel: 3179
spricht die Stadt Mühlhausen, welche ihm statt ihrer jetzt zu zahlen unvermögenden Judenschaft den zur Kaiser-Krönung schuldigen dritten Pfennig per 1000 fl. Rhein. ausgerichtet hat, von der Klage des kaiserl. Kammerprokuratorfiskal, dass sie die gedachte Judenschaft mit unbilliger Steuer beschwert haben soll, los, und erlaubt ihr, diese 1000 fl. Rhein. innerhalb 5 Jahren von der Judenschaft wieder einzubringen, soll aber dann den kaiserl. Quittbrief, den sie in Händen hat, alsdann derselbenübergaben.

 

publiziert: Chmel
 1464 06 23 Wiener Neustadt
Original

Chmel: 4084
erklärt, daß die Martini fällige Stadtsteuer in Höhe von 1000 fl. Stadtwährung bzw. 1100 fl. rhein. nur zu seinen Händen gezahlt werden sollen

 

unveröffentliche Sammlung
 1465 04 10 Wiener Neustadt
Literaturbeleg

gibt dem Lorenz Stadler, seinem Diener und Bürger zu Wien, die Vollmacht, die Güter des Wolfgang Holtzer zu des Kaisers Händen zu fordern

 

publiziert: Chmel
 1466 12 23 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 4824
Quittung für Caspar Hawnspegk, Pfleger zu Wallenberg, über 200 Gulden ungrisch und Ducaten, dem Kaiser zu seinen Händen abgeliefert von den Renten.

 

publiziert: Chmel
 1466 12 31 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 4832
Quittung für Richter und Rat zu Ischl, über 10 Pfund Pfennige zu des Kaisers Händen vom Gericht daselbst pro 1466.

 

unveröffentliche Sammlung
 1467 01 03 Graz
Literaturbeleg

beurkundet, dass Anna, des Martin Mages Frau, dem Jörg Schiringer, seinem Schaffer zu Pleiburg, 100 gulden Unger und Ducaten schuldig geworden ist und deren Geldbrief zu Händen des Priors zu Seitz und dann zu Peter Meichsner, Bürger zu Pettau, gekommen ist. Dieser hat ihn an den Kaiser abgetreten, der verspricht des Priors und des Meichsners Vorstand zu sein, falls sie wegen des Briefes angeklagt werden würden

 

publiziert: Chmel
 1469 07 05 Graz
Literaturbeleg

Chmel: 5617
Quittung für Erhart Phefferl, Bürger im Innernberg des Eisenerz bei Leoben, über 114 Pfund 4 Schilling Pfennige von dem Eisenaufschlag, zu des Kaisers Händen.

 

unveröffentliche Sammlung
 1470 09 28 Graz
Literaturbeleg

erklärt den Gegenbrief und die Verschreibung des Andreas Baumkircher betr. d. wiedereingelöste Stadt Korneuburg für ungültig, da er sie nicht bei Händen hat.

 

unveröffentliche Sammlung
 1471 11 12 Wien
Literaturbeleg

tadelt die von Gmünd, daß sie den Juden Salomon aus dem Gefängnis entlassen haben, und gebietet ihnen, von der beschlagnahmten Habe des Juden 400 fl rh und die halbe Pön an die beiden Gff. v. Wirtemberg und Zollern zu entrichten und die andere Hälfte der Pön zu treuen Händen an sich zu nehmen

 

unveröffentliche Sammlung
 1474 07 01 /ca(keine Ortsangabe)
Kopial

befiehlt der Stadt Memmingen, die Habe, die Thomas Stumm und seine Schwester zu treuen Händen bei Lutgart Steudelin, ihrer Muhme, deponiert haben, den Besitzern ausfolgen zu lassen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1476 05 29/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 34-19D
überträgt Peter Feistritzer bis auf Widerruf das in der Gft. Ortenburg gelegene Amt Stockenboi und die dortige Brückenmaut zu treuen Händen.

 

publiziert: Regg.F.III.
 1479 02 02/vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 34-237D
überlässt Bernhard Murstetter, Bürger von Klosterneuburg, das Ungeld zu Herzogenburg für eine Quatember ab Dienstag Mariä Lichtmess (Februar 2) bis Dienstag nach dem Kreuztag Inventionis (Mai 4) 1479 zu treuen Händen.

 

publiziert: Chmel
 1487 02 06 Speyer
Reichsregister

Chmel: 7922
gibt der Stadt Burbach die Vergünstigung, die dem Kloster Hirschau vom Reiche verpfändete Reichsvogtey zu Burbach wieder zu des Reichs Händen um ihr eigen Gut lösen und zu Aufbringung des hierzu nöthigen Geldes ihre eigenen Güter versetzen zu dürfen.

 

publiziert: Chmel
 1487 02 12 Speyer
Reichsregister

Chmel: 7932
gibt der Mechthild Kirchheimerinn, Ludwigs Schürman ehelichen Hausfrau, die Vergünstigung, die vom Reiche dem Johann von Kircheim versetzte und nach seinem Tode erblich auf sie gefallene Stadtsteuer zu Reutlingen, ihrem Antrage nach, alle Jahr auf Abschlag der Hauptpfandsumme bis zu deren Bezahlung einzunehmen und alsdann die Pfandbriefe zu kaiserlichen Händen zurückzugeben.

 

publiziert: Chmel
 1487 10 01 Nürnberg
Reichsregister

Chmel: 8160
bevollmächtigt die Brüder Georg, Ulrich und Haug Grafen zu Werdenberg, dass sie die Herrschaft Messkirch (welche dem wegen Verleumdung des Kaisers beym Erzherzoge Sigmund und hierdruch begangenen Criminis laesae Majestatis dem Kaiser mit Leib und Gut verfallenen Hanns Wernher von Zymern gehörig ist) zu kaiserlichen und des Reichs Händen einnehmen etc. mögen.

 

publiziert: Chmel
 1487 12 13 Nürnberg
Original

Chmel: 8191
bekennt, dass er der Stadt Nürnberg zu getreuen Händen 5 petschirte Truhen überantwortet habe; die selbe sämmtlich, eine oder mehr, nachdem es der Kaiser begehren wird, gegen Empfang ihres ausgestellten Reverses zurückstellen soll etc.

 

Fundstellen 1 bis 20 (von 23):


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