Friedrich III. Urkunden-Datenbank - Work in progress

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Überlieferungsart:

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):
Gotteshäuser

publiziert: Regg.F.III.
 1447 09 23 /vor(keine Ortsangabe)
Deperditum

Reg Fr.III.: 26-464
befiehlt den Geistlichen, Prälaten und den Verwesern aller Klöster und Gotteshäuser sowie allen Herren, Rittern, Knechten und Bürgern des Ftm. Österreich niderhalb und ob der Enns, dafür zu sorgen, daß ihre Leute Geldzahlung leisten

 

unveröffentliche Sammlung
 1475 04 08 Köln
Literaturbeleg

verkündet der Geistlichkeit des Bistums Konstanz, daß er entgegen dem Papst an der Wahl Ottos zum Bischof festhält. Bei der Strafe des Verlusts aller Gnaden, Freiheiten, Briefe und Privilegien und der Arretierung und Beschlagnahmung aller Renten, Zinsen, Nutzen und Gülten der Gotteshäuser sowie bei einer Pön von 100 Mark gebietet er ihnen, wenn sie durch Freiberg oder anderen mit päpstlichen Briefen angegangen würden, nicht darauf zur reagieren. Sie sollten vielmehr Dompropst, Dekan und Kapitel gehorsam sein.

 

Fundstellen 1 bis 2 (von 2):


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